start arrow report arrow Auschwitzleugner-Vereine vor dem Verbot?
Rechtsextremisten / Holocaustleugner
Auschwitzleugner-Vereine vor dem Verbot? PDF Drucken E-Mail
redok   
23.02.2008
Berlin. Zwei rechtsextreme Vereine in Vlotho (Kreis Herford, NRW) sollen in Kürze vom Bundesinnenministerium verboten werden, meldet das Magazin Focus auf seiner Internetseite. Betroffen wären das derzeit sogar als gemeinnützig anerkannte "Collegium Humanum" (CH) und der "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV), in dem sich Auschwitzleugner rund um Horst Mahler organisiert haben.

Das CH wurde bereits 1963 gegründet und spielt seit langem eine zentrale Rolle bei der Vernetzung der Holocaust-Leugner in Deutschland. Die 79-jährige CH-Chefin Ursula Haverbeck-Wetzel ist in diesem Zusammenhang wegen Volksverhetzung zweimal verurteilt worden.

Über den rechtsextremen Verein berichtet der Landes-Verfassungsschutz NRW seit Jahren, dennoch ist er seit mindestens 1999 vom Finanzamt Herford als gemeinnützig anerkannt. Er besitzt in Vlotho eine ehemalige Volksschule mit Räumen für bis zu 150 Personen und etwa 50 Betten für Übernachtungen. Das CH dient seit Jahren als Treffpunkt und mit seiner Vereinszeitschrift "Lebensschutz-Informationen - Stimme des Gewissens" auch als Publikationsorgan für Holocaustleugner.

Daneben konnten auch Neonazi-Aktivisten aus der Region auf das braune Zentrum zurückgreifen. Der altgediente Neonazi Meinolf Schönborn konnte dort etwa Sonnwendfeiern und Kameradschaftstreffen organisieren. Auch die durch ihre gewalttätigen Anführer notorischen Neonazis der "Nationalen Offensive Schaumburg" planten dort schon Veranstaltungen.

Auf Initiative des früheren RAF-Terroristen Horst Mahler war der VRBHV im November 2003 gegründet worden. Vorsitzender ist der Schweizer Bernhard Schaub, seine Stellvertreterin ist Ursula Haverbeck-Wetzel. Im Rahmen dieses Vereins betrieb Mahler seine erfolglose Strategie, in immer wieder neuen Strafprozessen wegen Volksverhetzung die Leugnung des Holocaust als historische Wahrheit zu etablieren. Bislang sind dabei vor allem Mahler selbst sowie seine Lebensgefährtin Sylvia Stolz zu Haftstrafen verurteilt worden.

In den letzten Monaten hatte es verstärkte Bemühungen gegeben, dem CH die Gemeinnützigkeit zu entziehen und die Vereine zu verbieten. Bislang hatten die Behörden sich wenig aktiv gezeigt: das nordrhein-westfälische Innenministerium erklärte sich für nicht zuständig, weil der Verein überregional tätig sei und schob damit dem Bundesinnenministerium die Verantwortung zu. Auch eine Anfrage nach der Gemeinnützigkeit des CH wollte die Landesregierung nicht beantworten, weil sie das Steuergeheimnis verletze.

Aus Berlin gab es erst "aus operativen Gründen" keine Stellungnahmen, dann hieß es aus dem Innenministerium, dem CH komme in der rechtsextremen Szene nur eine "untergeordnete Bedeutung" zu und ein Vereinsverbot sei immer nur "letztes Mittel". Vor einem Monat hatte der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy erklärt, das Bundesinnenministerium prüfe derzeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz die weitere Vorgehensweise. "Ich gehe noch im ersten Halbjahr von einer Entscheidung aus", so Edathy. Er gehe davon aus, "dass ein Verbot ausgesprochen werden kann".

Zuletzt hatte die Bundestagsfraktion von B90/Grüne angekündigt, ein Verbot der beiden Vereine prüfen zu lassen. Einen entsprechenden Antrag wollte die Fraktion im März in den Bundestag einbringen. Im Innenministerium zeigte man sich "wenig begeistert von dem Antrag", berichtete der Vlothoer Anzeiger. Der Verfassungsschutz beobachte das CH, damit sei eine "regelmäßige Prüfung eines Verbots" mit eingeschlossen, sagte eine Ministeriums-Sprecherin.

Nun will der Focus aus "Berliner Sicherheitskreisen" erfahren haben, dass der Bundesinnenminister die beiden Vereine schon in Kürze verbieten will. Damit wäre ein im Parlament eingebrachter und debattierter Antrag wohl vermieden.