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Haftstrafe für "Sturm 34"-Anführer PDF Drucken E-Mail
redok   
28.02.2008
Chemnitz. Eine Haftstrafe von 19 Monaten wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung hat gestern das Amtsgericht Chemnitz über einen vermutlichen Anführer der mittlerweile verbotenen Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" verhängt. Nach einem Prozess voller Pannen und Peinlichkeiten wurde der 19-Jährige allerdings in zwei Anklagepunkten nicht verurteilt.

Das Ende des Verfahrens kam überraschend, denn eigentlich war noch ein weiterer Verhandlungstag vorgesehen. Das Gericht befand Tom Woost aus Mittweida für schuldig, an drei Überfällen beteiligt gewesen zu sein, darunter eine Attacke auf das Café Courage in Döbeln. Im Zusammenhang mit einem rassistischen Überfall auf einen Studenten aus Kamerun wurde das Verfahren eingestellt, in Bezug auf den Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Munition wurde er sogar freigesprochen. In dem gestern abgeschlossenen Verfahren war eine Reihe von Ermittlungsfehlern und Pannen bekannt geworden.

Auch gestern waren weitere Schlampigkeiten während der Ermittlungen bekannt geworden. Während der Durchsuchung der Wohnung war Woosts Mutter nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen worden, der Verbleib eines während der Durchsuchung gedrehten Videos konnte nicht geklärt werden.

Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe und Aufhebung des Haftbefehls gefordert und kündigte nach dem Urteilsspruch an, in die Berufung zu gehen. Die jetzt verhängte Jugendstrafe von 19 Monaten muss Woost in Haft verbringen. In einem anderen Verfahren war er im November 2007 rechtskräftig noch zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden; diese Strafe wurde in das gestrige Urteil mit einbezogen.

Mit ihren Übergriffen habe der "Sturm 34" die Bevölkerung in Mittweida und Umgebung gezielt verunsichern wollen, hieß es in der Urteilsbegründung. Verurteilt wurde Woost gestern nur für die Beteiligung an den Überfällen; ihm konnte nicht nachgewiesen werden, selbst zugeschlagen zu haben. Als strafmildernd wurde seine schwere Kindheit berücksichtigt sowie die lange Dauer der Untersuchungshaft und die Tatsache, dass fast alle anderen Mittäter nach wie vor frei sind.

Woost muss sich noch in einem weiteren Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor der Staatsschutzkammer in Dresden verantworten; insgesamt werden dort 16 Mitglieder des "Sturm 34" vor Gericht stehen. Die durch eine Vielzahl gewalttätiger Aktionen bekannt gewordene Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" war im April 2007 vom sächsischen Innenminister verboten worden.

Ein Termin für diesen Prozess steht noch nicht fest; die beim Landgericht Dresden angesiedelte Kammer ist - als einzige Staatsschutzkammer in Sachsen - immer noch mit Verfahren gegen Neonazis beschäftigt, die die schon im Jahre 2001 verbotene Kameradschaft "Skinheads Sächsische Schweiz" (SSS) fortgeführt haben sollen. Auch der "Sturm 34" hat trotz des Verbots im Vorjahr offensichtlich seine Aktivitäten weitergeführt. Erst vor wenigen Tagen waren Mitglieder der illegalen Truppe bei Gewalttaten in Colditz aufgefallen.