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NPD / Vor Gericht
Erneuter Vorstoß gegen § 130 Volksverhetzung? PDF Drucken E-Mail
redok   
02.06.2006
Traunstein. Der aus Bayern kommende Mitarbeiter der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag Per Lennart Aae hat einem Bericht im Chiemgau Wochenblatt vom 01.06.06 zufolge am Landgericht Traunstein vorläufig dahingehend 'recht' bekommen, es sei zu prüfen, inwieweit der Volksverhetzungs-Paragraph mit der Verfassung vereinbar sei. Wie das Wochenblatt fortführt, sei es Fakt, "dass A. und sein Verteidiger stichhaltige Argumente [gegen die Verfassungsmäßigkeit des externer Link§ 130 Volksverhetzung] vorgebracht haben".

Dieser Meinung sei auch das Landgericht mit dem Vorsitzenden Richter Dr. Klaus Weidmann gewesen, weshalb die Verhandlung unterbrochen wurde. Ob nun weiter verhandelt oder der Fall tatsächlich ans Bundesverfassungsgericht verwiesen werde, werde am 30. August verkündet.

Per Lennart Aae war gegen eine 2005 vom Amtsgericht Rosenheim wegen Volksverhetzung ausgesprochene Geldstrafe in Berufung gegangen. Vertreten wird er von dem Nürnberger Rechtsanwalt Frank Miksch.