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Holocaustleugner / Vor Gericht
Dritte Geldstrafe für "Überzeugungstäterin" PDF Drucken E-Mail
redok   
15.04.2008
Bad Oeynhausen. Zum dritten Mal wurde die Vorsitzende des "Collegium Humanum" (CH) Ursula Haverbeck-Wetzel wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe (3.600 Euro) verurteilt. Die 79-Jährige war angeklagt, in dem CH-Blatt "Stimme des Gewissens" die Massenvernichtung der Juden durch die Nazis geleugnet zu haben. Bereits in den Jahren 2004 und 2007 war sie wegen Volksverhetzung vom gleichen Amtsgericht und vom Landgericht Dortmund ebenfalls zu Geldstrafen verurteilt worden. Bei der aufgelaufenen Strafsumme von etwa 9.000 Euro und einer monatlichen Abschlagszahlung von 30 Euro scheint eine vollständige Strafzahlung zu Lebenszeiten unwahrscheinlich.