| Neonazis / Vor Gericht / Antisemitismus / Rassismus | |||
| Bewährungsstrafen für antisemitisches Hetzflugblatt |
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| redok | |
| 20.04.2008 | |
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Neuruppin. Zu jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung hat das Landgericht Neuruppin am Freitag zwei Neonazis wegen eines antisemitischen Flugblatts verurteilt, ein dritter Angeklagter erhielt eine Geldstrafe. Straffrei blieben die Beschuldigten allerdings für ein Flugblatt, mit dem sie rassistisch gegen den Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah gehetzt hatten. Ein Verteidiger der Neonazis, nebenbei Chef der rechtsradikalen Gruppe "pro Köln", brachte sogar einen Strafantrag gegen Asamoah ins Spiel.
Die drei Neonazis gehörten einem vor allem in Brandenburg auftretenden "Schutzbund Deutschland" an. Die Organisation war als Abspaltung von der NPD entstanden, die den Neonazis noch nicht rassistisch genug war; der "Schutzbund" war im Juli 2006 vom brandenburgischen Innenminister verboten worden. Führender Kopf der Organisation war der frühere NPD-Landesvorsitzende Mario Schulz, der sein Kreistagsmandat im Landkreis Prignitz behalten hatte. Zusammen mit Martin W. hatte Schulz vor der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 Plakate und Flugblätter gedruckt, die mit dem Schriftzug "Nein Gerald, du bist nicht Deutschland - du bist BRD" gegen den Nationalspieler Gerald Asamoah hetzten. Daneben waren sie wegen eines Flugblattes "Spekulanten ade" angeklagt, das mit Texten und Abbildungen in der Art des nationalsozialistischen Blattes "Der Stürmer" gegen Juden hetzte. Der dritte Angeklagte Maik E. soll die Flugblätter in Potsdam verteilt haben. In der ersten Instanz waren die drei vom Amtsgericht Perleberg wegen des Spekulanten-Flugblattes freigesprochen worden. Für das Asamoah-Plakat hatten Schulz und W. wegen Volksverhetzung und Beleidigung Bewährungsstrafen von einem Jahr und zwei Monaten bzw. von einem Jahr bekommen, E. war freigesprochen worden. In der Berufungsverhandlung kehrte das Landgericht dieses Urteil um: Beim Spekulanten-Flugblatt sah es "antisemitische Hetze in übelster Weise" und "Aufstachelung zum Hass" und erkannte deswegen auf Volksverhetzung. Jeweils acht Monate Haft auf Bewährung bekamen Schulz und Martin W., mit einer Geldstrafe von 900 Euro kam der Flugblattverteiler Maik E. davon. Beim Asamoah-Plakat sah das Landgericht den Vorwurf der Volksverhetzung aber nicht als erfüllt an. Zwar bezeichnete das Gericht die Kampagne gegen Asamoah als "gehässig und abscheulich", das Plakat stelle aber keinen Aufruf zum Hass gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe dar, sondern richte sich vielmehr allgemein gegen eine multikulturelle Gesellschaft. Strafrechtlich hätte noch der Tatbestand der Beleidigung Asamoahs zu einer Verurteilung führen können. Doch weil der Fußballspieler offenbar zu spät Strafantrag gestellt hatte, konnten die drei Neonazis dafür nicht mehr verurteilt werden. Beleidigung wird nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt, der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden, nachdem die Beleidigung dem Betroffenen bekannt wird - diese Frist hatte Asamoah offenbar überschritten. Verteidigt wurden Martin W. und Mario Schulz von zwei führenden Kommunalpolitikern der rechtsradikalen Gruppe "pro Köln", Judith Wolter und Markus Beisicht. Gegen Ende des Prozesses hatte Beisicht gar ein Strafverfahren gegen Asamoah wegen fahrlässiger Falschaussage in Aussicht gestellt, weil er ausgesagt habe, sofort nach Bekanntwerden der Flugblätter einen Strafantrag gestellt zu haben. Wolter sitzt für "pro Köln" im Kölner Stadtrat, Beisicht ist Vorsitzender der Gruppierung. |