| NPD | |||
| Klage abgewiesen: NPD muss blechen |
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| redok | |
| 21.05.2008 | |
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Berlin. Die Bundestagsverwaltung hat von der NPD zu Recht 870.000 Euro zurückgefordert, entschied heute das Verwaltungsgericht Berlin. Die Partei hatte gegen die Geldsperre aus der Parteienfinanzierung geklagt, die wegen betrügerischer Spendenbescheinigungen verhängt worden war.
Ende 2006 waren die illegalen Methoden der thüringischen NPD aufgeflogen, mit denen die Partei sich unrechtmäßig Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung verschafft hatte. Sogar regelrechte Schulungen für Steuerbetrug sollen in der NPD für Kassenwarte und Schatzmeister veranstaltet worden sein. Die Bundestagsverwaltung verfügte einen Stopp der laufenden Auszahlungen und stürzte damit die Partei in eine "finanziell sehr ernste Lage", wie NPD-Bundesschatzmeister Erwin Kemna klagte. Die NPD musste Mitarbeitern kündigen und Immobilien verpfänden. Mehrfach schickte NPD-Chef Udo Voigt Bettelbriefe um Spenden an die Mitgliedschaft, doch deren Ergebnisse konnten die Finanzlöcher nicht stopfen. Die NPD klagte gegen die Einbehaltung der staatlichen Finanzierung und wollte zunächst mit einer Eilanordnung eine vorläufige Weiterzahlung erreichen. Doch schon damit hatte sie keinen Erfolg; im Oktober 2007 scheiterte sie damit endgültig beim Bundesverfassungsgericht.
Die heutige Entscheidung im Hauptsacheverfahren brachte keine Wende für die NPD, die in der Verhandlung mit ihrem Generalsekretär Die Rückzahlung ist durch die gekürzten Zuwendungen aus der Parteienfinanzierung an die NPD für 2007 bereits beglichen, sodass jetzt die Auszahlung der Staatsgelder an die NPD nicht mehr eingeschränkt wird. Doch damit ist das Thema für die Partei möglicherweise noch nicht beendet, denn Bundestags-Anwalt Christian Kirchberg kündigte eine weitere Finanzprüfung von NPD-Landesverbänden an.
Eine Berufung gegen das Urteil wurde vom Gericht nicht zugelassen; allenfalls kann die NPD einen entsprechenden Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Jürgen Rieger hatte bereits vor der Urteilsverkündung bei einer Niederlage weitere Schritte in Aussicht gestellt. "Die Politik will der NPD den Geldhahn abdrehen", klagte Rieger, der bei der Urteilsverkündung schon nicht mehr anwesend war. Doch diese Klage aus Riegers Mund klang ungewollt ironisch, denn Rieger selbst hat der Partei offenbar einen Großbetrag von 500.000 Euro als Darlehen gegeben und besteht auf pünktliche Rückzahlung. Im Februar hatte der Spiegel Parteichef Voigt zitiert, der über die Darlehens-Zwangslage klagte: "Ich reiße mir den Arsch auf, um bei Rieger eine Verlängerung der Darlehensrückzahlungen zu erreichen." Am kommenden Wochenende muss Voigt dem NPD-Bundesparteitag in Bamberg Rede und Antwort stehen, wenn er sich zur Wiederwahl stellt. Zur Sprache wird dabei auch die Affäre Kemna kommen; der Bundesschatzmeister soll von Partei-Konten mehr als 600.000 Euro für Privatzwecke abgezweigt haben und sitzt wegen des Verdachts der Untreue in Untersuchungshaft. Auch das drohende Auseinanderbrechen des bayerischen NPD-Landesverbandes wird einen dunklen Schatten über den Kongress werfen. Mit dem Landtags-Fraktionschef in Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, und mittlerweile auch dem gescheiterten Spitzenkandidaten zur Niedersachsen-Landtagswahl, Andreas Molau, haben sich zudem zwei ernsthafte Konkurrenten um den Parteivorsitz gemeldet. |