| NPD / Vor Gericht | |||
| Verurteilung rechtskräftig |
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| redok | |
| 23.05.2008 | |
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Göttingen. Das Urteil gegen NPD-Bundesvorstandsmitglied Thorsten Heise wegen Volksverhetzung vom Dezember letzten Jahres ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat heute im Revisionsverfahren den Schuldspruch des Landgerichts Göttingen bestätigt, die Höhe der Strafe soll aber neu festgelegt werden.
Heise war Mitte Dezember 2007 nach einem Jahre andauernden Verfahren wegen 6.000 CDs mit volksverhetzenden Liedern verurteilt worden, die er in den Jahren 2001 und 2002 in Auftrag gegeben hatte. Das Landgericht Göttingen hatte ihn zu einem Jahr Haft auf Bewährung, 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Das OLG bestätigte die Verurteilung und ordnete zugleich eine neue Festsetzung des Strafmaßes durch eine andere Göttinger Strafkammer an. Der zehnfach vorbestrafte Heise hatte Mitte April versucht, zum Vorsitzenden des NPD-Landesverbandes Thüringen gewählt zu werden, doch der amtierende Landeschef Frank Schwerdt hatte sich gegen Heise durchsetzen können. |