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Neonazis / Vor Gericht
Bayern bestätigt FAF-Verbot PDF Drucken E-Mail
redok   
04.07.2006
München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot der Neonazi-Kameradschaft "Fränkische Aktionsfront" (FAF) bestätigt. Frühere Funktionäre hatten gegen das Vereinsverbot vom Januar 2004 geklagt.

Ausschlaggebend für die Bestätigung des Verbots durch den bayerischen Innenminister Beckstein war für das Gericht, dass sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. In den Vorstellungen und im Gesamterscheinungsbild weise er eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf.

Dies zeigt sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichts unter anderem im Bekenntnis zu Rudolf Heß, antisemitischen und rassistischen Äußerungen sowie in der Verwendung von Kennzeichen, die eine beabsichtigte Nähe zu nationalsozialistischen Emblemen aufweisen.

Kader der FAF sind nach dem Verbot in regionale Führungsposten der NPD in Franken aufgestiegen; im Landesvorstand der bayerischen NPD ist der ehemalige FAF-Funktionär Matthias Fischer präsent. Vor Gericht vertreten wurden die FAF-Kläger von dem Nürnberger Szene-Rechtsanwalt Frank Miksch.