| Neonazis / Vor Gericht | |||
| Drei Jahre Haft wegen brutaler Attacken |
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| redok | |
| 06.06.2008 | |
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Oranienburg. Zu drei Jahren Haft verurteilte das Amtsgericht Oranienburg am gestrigen Donnerstag vor allem wegen Gewaltdelikten einen Neonazi, der als Kopf der Oranienburger Kameradschaftsszene gilt. Erst vor einem Monat hatte der 19-jährige Christian Wanzek eine "Mahnwache gegen Gewalt und für Zivilcourage" organisiert und wollte von seiner Heimatstadt Velten für solche Aktionen sogar finanzielle Hilfe.
Wanzek hat sich bereits seit Jahren in einschlägigen Gruppen betätigt und hatte im "Sturm Oranienburg" eine führende Rolle eingenommen, für den er auch die Internetseite betrieb. Bei Angehörigen dieser Neonazi-Gruppe hatte die Polizei im Dezember 2006 eine Razzia durchgeführt, bei der "Teleskopschlagstöcke, Baseballschläger, Wurfmesser, eine Armbrust sowie Fahnen" beschlagnahmt worden waren. Noch am Tage der Razzia erklärte die Gruppe ihre Auflösung. Doch die Aktivisten der Kameradschaft machten weiter: im Juni 2007 zogen fünf Neonazis los und versuchten, mit Molotow-Cocktails eine PDS-Geschäftsstelle in Brand zu setzen. Der Anführer des Trupps, Patrick Schulz, wurde deswegen kurze Zeit später zu 20 Monaten Haft verurteilt. Im August 2007 wurde der Prozess gegen Wanzek und zwei andere Angeklagte aus Velten eröffnet. Hauptanklagepunkt war ein Angriff auf einen türkischen Imbiss-Mitarbeiter in Hennigsdorf. Auf dem Weg nach Berlin, verlangten die drei Männer Ende August 2006 Bier, doch der Mitarbeiter hatte gerade schließen wollen und wies sie ab. Mit Bierflaschen gingen die drei schließlich auf den Imbiss-Mitarbeiter los, traten und schlugen auf ihn ein. Das heute 27-jährige Opfer schwebte wegen der schweren Kopfverletzungen zeitweise in Lebensgefahr und trug dauerhafte Schäden davon. Eine weitere Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung bekam Wanzek wegen einer Attacke auf einem Feuerwehrfest in Wall. Dort hatte er laut Anklage einem Festgast mit dem Knie ins Gesicht gestoßen und ihn verletzt. Im September 2006 war Wanzek mit Kumpanen am Oranienburger Bahnhof von einem Polizisten kontrolliert worden, dem die uniform-artige Bekleidung der Truppe auffiel; die Männer trugen schwarze T-Shirts mit Reichsadler und Schriftzug "Sturm Oranienburg". Der Vorfall brachte Wanzek eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein; der ebenfalls zu dieser Gruppe gehörende Patrick Schulz war deswegen schon im Februar 2008 verurteilt worden. Wegen des gleichen Delikts fiel Wanzek noch einmal im Oktober 2006 auf: auf dem Weg zu einer NPD-Demonstration in Berlin, die den dort inhaftierten "Landser"-Sänger Michael Regener unterstützen sollte, wurde Wanzek mit Tierabwehrspray und Springerstiefeln aufgegriffen. Das Verfahren zog sich in die Länge, doch selbst während des Prozesses fiel Wanzek wieder auf. Am Pfingstwochenende griff Wanzek wiederum aus einer Gruppe heraus Jugendliche an, die sich an einem See aufhielten. Laut Polizeibericht gehörten "Langhaarige und Punks" zu den Angegriffenen, die Verletzungen durch Pfefferspray erlitten. Solchen Spray hatte Wanzek auch bei einer öffentlichkeitswirksamen Aktion am Wochenende davor im Angebot, als er nach mehreren Überfällen auf Frauen eine "Mahnwache" in Velten organisierte, die sich "gegen Gewalt und für Zivilcourage" einsetzen wollte. Dabei verteilten die etwa 20 Rechtsextremen auch Pfefferspray-Dosen an Frauen. Wanzek hatte weitere derartige Aktionen angekündigt und wollte für "mehrere tausend Flyer" sogar die Stadt um finanzielle Unterstützung angehen. Dazu wird es nun nach dem Urteil nicht mehr kommen. "Sie haben in mehreren Fällen brutal gehandelt. Es ist makaber, wenn Sie öffentlich gegen Gewalt auftreten", gab der Richter in der Urteilsbegründung Wanzek mit auf den Weg. Drei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen sowie Verstößen gegen das Waffengesetz und das Versammlungsgesetz waren die Quittung für seine Aktivitäten, dabei eingerechnet wurde eine frühere Bewährungsstrafe. Der Mitangeklagte Steve M. (22) bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt ist. Andreas S. (33) muss wegen Sachbeschädigung eine Geldstrafe von 300 Euro zahlen. |