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NPD / Vor Gericht / Immobilien
NPD-Landeschef als Hausfriedensbrecher PDF Drucken E-Mail
redok   
17.06.2008
Fürstenwalde. Wegen Hausfriedensbruchs hat das Amtsgericht Fürstenwalde am gestrigen Montag den brandenburgischen NPD-Landesvorsitzenden und Bundes-Pressesprecher der Partei Klaus Beier zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Beier hatte sich geweigert, die Gemeindevertretersitzung in Rauen zu verlassen, als deren nichtöffentlicher Teil beginnen sollte.

Am 11. Oktober 2007 hatte Beier an der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung teilgenommen, berichtet die Märkische Oderzeitung. Nach dem Ende dieses Sitzungsteils sollte die Sitzung mit dem nichtöffentlichen Teil fortgesetzt werden; der Bürgermeister bat die Gäste, den Saal zu verlassen. Beier weigerte sich jedoch, der Aufforderung nachzukommen, und verwies darauf, dass er als Abgeordneter im Kreistag Oder-Spree das Recht habe, zu bleiben.

Die Gemeindevertretung ließ die Polizei rufen, doch Beier verließ die Sitzung nach zehn Minuten, noch bevor die Ordnungshüter eintrafen. Drei Wochen später wollte Beier bei einer weiteren Sitzung offenbar erneut beim nichtöffentlichen Teil im Saal bleiben, doch dieses Mal war die Polizei schon vor Ort und setzte den NPD-Mann vor die Tür.

Beiers Interesse an den nichtöffentlichen Sitzungen beruhte auf dem Rauener Gut Johannesberg, das der NPD-Funktionär Andreas Molau im vergangenen Jahr erworben hatte. Der Verkäufer hatte den Vertrag jedoch rückgängig gemacht und an andere Interessenten verkauft. Diese Kehrtwende wurde von Molau nicht akzeptiert, er blieb in dem Landgut und vermietete es an den Brandenburger NPD-Landesverband unter Führung von Klaus Beier.

Die folgenden Sitzungen der Gemeindevertretung waren daher für Beiuer von besonderem Interesse; gemeinhin werden in nichtöffentlichen Sitzungsteilen auch Immobilienangelegenheiten verhandelt. Beier musste sich nun wegen Hausfriedensbruchs vor dem Amtsgericht verantworten und behauptete, als Kreistags-Abgeordneter habe er das Recht, an nichtöffentlichen Gemeindesitzungen teilzunehmen, weil der Kreis die Gemeinden überwache. Als Beweis legte er Auszüge einer Stellungnahme des Datenschutz-Beauftragten zum Thema Akteneinsicht vor, wie die Märkische Oderzeitung berichtet. Die Richterin stellte demnach jedoch klar, dass daraus kein Recht auf Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen folge.

Beiers Verteidiger, der stellvertretende NPD-Vorsitzende Jürgen Rieger, hatte Freispruch für seinen Mandanten gefordert, der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 1.000 Euro beantragt. Mit der verhängten Strafe von 1.500 Euro ging die Richterin darüber noch hinaus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.