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NPD / Holocaustleugner / Vor Gericht
Haftstrafe für hessischen Ex-NPD-Chef bestätigt PDF Drucken E-Mail
redok   
25.06.2008
Gießen. Das Landgericht Gießen hat die Haftstrafe von vier Monaten gegen den vormaligen hessischen NPD-Vorsitzenden Marcel Wöll bestätigt. Wöll war im August 2007 wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

Wie schon in erster Instanz vor dem Amtsgericht Friedberg forderte die Staatsanwaltschaft auch in der Berufung sechs Monate Haft für Wöll, die Verteidiger dagegen Freispruch. In der Verhandung am heutigen Mittwoch hörte das Gericht eine Tonbandaufzeichnung der Sitzung des Kreistages Wetterau, in der Wöll von Jugendfahrten zu "Stätten des sogenannten nationalsozialistischen Terrors" als "Gehirnwäsche für Schüler" gesprochen hatte.

Das Landgericht Gießen erkannte darin wie schon das Amtsgericht Friedberg eine Leugnung des Holocaust und verurteilte Wöll wegen Volksverhetzung. Der frühere Vorsitzende der hessischen NPD hatte Anfang April bei einem Landesparteitag nach Angaben der Partei "aus privaten Gründen" auf eine erneute Kandidatur als Landesvorsitzender verzichtet. Wöll muss sich demnächst in einem weiteren Verfahren wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung verantworten.

Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil dagegen Revision eingelegt werden kann.