| NPD / Vor Gericht | |||
| Rechter Anwalt unter Meineid-Verdacht |
|
|
|
| redok | |
| 27.06.2008 | |
|
Kiel. Der stellvertretende Landesvorsitzende der NPD in Schleswig-Holstein, Jens Lütke, ist am Mittwoch in der Berufungsinstanz vom Landgericht Kiel wegen Beleidigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen zu 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Sein Anwalt Christian Bangert, der ebenfalls der NPD angehört, muss mit einer Anklage wegen Meineides und einem berufsständischen Verfahren rechnen.
Das Verfahren zog sich über zwei Jahre hin; im Oktober 2007 war Lütke vom Amtsgericht Plön zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden. Wie schon das Amtsgericht in erster Instanz sah auch das Landgericht die Tatvorwürfe als erwiesen an. Lütke wurde wegen des Abdrucks einer Hakenkreuz-Abbildung in dem von ihm verantworteten NPD-Mitteilungsblatt "Schleswig-Holstein-Stimme" und wegen ebenfalls dort veröffentlichter Beleidigungen eines Polizeibeamten verurteilt. Wegen Landfriedensbruchs war der 29-jährige Lütke früher bereits verurteilt worden. Überraschend hatte Lütkes Anwalt Christian Bangert (38) während der Verhandlung vor dem Landgericht unter Eid ausgesagt, er habe die Ausgabe mit der Hakenkreuz-Abbildung vor Veröffentlichung juristisch überprüft und keinen Grund für eine Beanstandung gefunden. Dadurch wäre Lütke entlastet worden, doch weder Staatsanwalt noch Gericht schenkten dieser plötzlichen Aussage Glauben. Vielmehr sah das Gericht das Verteidiger-Statement als "Gefälligkeitsaussage" und werteten sie als Meineid. Dem Rechtsanwalt, der erst im Mai bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein für die NPD in Kiel kandidiert hatte, drohen nun ein Strafverfahren wegen Meineides sowie ein berufsständisches Verfahren. |