| NPD / Vor Gericht | |||
| Rechter Anwalt freigesprochen |
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| redok | |
| 27.06.2008 | |
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Koblenz. Mit einem Freispruch konnte der frühere stellvertretende NPD-Landesvorsitzende in Hessen, Dirk Waldschmidt, das Landgericht Koblenz verlassen. Ihm war vorgeworfen worden, einen Zeugen beeinflusst zu haben. Der Zeuge war durch massive Drohungen so unter Druck geraten, dass er sich umgebracht hatte.
Waldschmidt hatte vor zwei Jahren einen damaligen Neonazi vertreten, der unter Verdacht einer gefährlichen Körperverletzung stand. Am 28. August 2004 hatten an die 50 Neonazis mehrerer Skinhead-Kameradschaften aus dem Rhein-Main-Gebiet in einer Grillhütte in Hünstetten-Görsroth im Taunus ein Sommerfest gefeiert, das jedoch nicht friedlich blieb. Zu den Teilnehmern zählten Mitglieder der Kameradschaften Motorsportclub (MSC) 28 aus dem Westerwald, der "Schwarzen Division Germania" aus dem Raum Wiesbaden, der "Division 28" und anderer Gruppen aus dem Umfeld des im Jahr 2000 verbotenen Nazi-Netzwerks "Blood & Honour". Die Ziffern 2 und 8 stehen für die Buchstaben B und H und sollten für die jeweilige Gruppe die Nachfolge von "Blood & Honour" reklamieren. Vor allem zwischen MSC 28 und "Division 28" wurde erbittert um die Vorherrschaft gekämpft, dabei ging es auch um Schutzgeld-Erpressungen und andere aus der kriminellen Halbwelt bekannten Methoden. Konzerte und Treffen konkurrierender Gruppen wurden überfallen und deren Anhänger zusammengeschlagen. Auch das Grillfest im Taunus schlug bald in gewalttätige Schlägereien um. Michael Zatzke, führender Mann bei der "Division 28", wurde mit einem Messer zweimal in die Niere und einmal in die Achselhöhle gestochen; der schwergewichtige Neonazi trug vermutlich nur wegen seiner Körperfülle keine schweren Verletzungen davon. Am 31. August 2004, drei Tage nach dem "Sommerfest", erklärte die "Division 28" den MSC aufgrund "geistiger Verwirrung" als aufgelöst. Am 7. März 2006 führte die Polizei in sechs Bundesländern eine Razzia bei "Blood & Honour"-Gruppierungen durch. 119 Wohnungen und Geschäftsräume von 80 Neonazis wurden durchsucht, die der illegalen Fortführung von B&H verdächtigt wurden. In die Maschen ging dabei auch Zatzke, der jedoch vom Haftrichter wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Offenbar hatte Zatzke sich nun - eineinhalb Jahre nach dem Gewalt-Grillfest - an die Messerstecherei erinnert und den Strafverfolgern davon berichtet, denn am 8. März wurde Marc N. als Messerstecher verhaftet, der als Anführer des MSC 28 galt. In der Haft vertraute Marc N. sich seinem Anwalt Dirk Waldschmidt an. Nicht er sei der Täter gewesen, sondern Marcel Wöll, der jahrelang beim MSC 28 mitgemacht haben soll; der Polizei wolle er nun den wahren Täter nennen. Doch zu einer Aussage kam es nicht. Später beschuldigte Marc N. den Anwalt, ihn und seine Familie unter Druck gesetzt und erpresst zu haben, um Wöll zu schützen. Marc N.s Vater arbeitete bei der Bundeswehr und hatte seinem Sohn verbotenerweise interne Bundeswehr-Unterlagen über den Umgang mit Rechtsextremen weitergegeben. Auch der Vater kannte den Namen des laut seinem Sohn wahren Täters Marcel Wöll. Anwalt Waldschmidt soll gedroht haben, den Vater wegen dieser Dienstpflichtverletzung anzuzeigen, wenn Marc N. oder sein Vater gegen Wöll aussage. Am 2. Mai 2006 nahm sich der Vater von Marc N. das Leben. In einem Abschiedsbrief hieß es: "Die Tatsache, dass man mich erpresst, ist Beweis genug, dass mein Sohn unschuldig ist." Über diese Erpressung schrieb er: "Um den Marcel zu retten, zerstören sie eine ganze Familie." Laut der Frankfurter Rundschau sagte Marc N. bei den Ermittlern aus, Waldschmidt habe ihn und seine Familie regelrecht erpresst. Nun wurde - fast vier Jahre nach der Messerstecherei - Anklage gegen Wöll erhoben; ein Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt. Bis dahin Vorsitzender der hessischen NPD, hatte Wöll Anfang April bei einem Landesparteitag nach Angaben der Partei "aus privaten Gründen" auf eine erneute Kandidatur als Landesvorsitzender verzichtet. Bereits heute musste sich der 42-jährige Waldschmidt vor dem Landgericht Koblenz wegen Strafvereitelung, Nötigung und der Verletzung von Privatgeheimnissen verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und einen Monat Haft auf Bewährung gefordert, zusätzlich ein drei Jahre währendes Berufsverbot für Waldschmidt als Strafverteidiger. Doch Waldschmidt wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen, denn laut Urteil stellte sich nach der Beweisaufnahme "die Sachlage entscheidend anders dar als in den Ermittlungsakten". Von Waldschmidt habe es "keine Aktivitäten" gegeben, den mutmaßlichen Messerstecher Wöll zu schützen. Nun könnte Waldschmidt erneut als Verteidiger von Wöll tätig werden, den er unter anderem in seinem Verfahren wegen Volksverhetzung vertrat, in dem Wöll zu vier Monaten Haft verurteilt wurde. Möglicherweise wird Waldschmidt in dem kommenden Verfahren gegen Wöll allerdings als Zeuge erscheinen müssen. Denn in der heutigen Koblenzer Verhandlung gab Waldschmidt zu Protokoll, wie der Wiesbadener Kurier berichtet, ihm sei gesteckt worden, wer der Messerstecher vom August 2004 sei: Marcel Wöll. |