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Rechter Rand / Antisemitismus
Hohmann endgültig raus PDF Drucken E-Mail
redok   
07.07.2008
Karlsruhe. Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann ist jetzt mit dem letzten Versuch gescheitert, juristisch gegen seinen Ausschluss aus der CDU vorzugehen. Das Bundesverfassungsgericht ließ seine Verfassungsbeschwerde nicht zu.

Für die Nichtzulassung von Hohmanns Verfassungsbeschwerde nannte das Gericht keine Begründung, meldet die Internetseite der neurechten Zeitung Junge Freiheit. Hohmann löste 2003 mit einer antisemitischen Rede einen Skandal aus, der im Jahr darauf zu seinem Parteiausschluss führte. Für rechtmäßig erklärt wurde der Ausschluss vom Berliner Landgericht, vom Berliner Kammergericht und vom Bundesgerichtshof.

Hohmann hatte schon früher bekräftigt, dass die Verfassungsbeschwerde kein Ausdruck seiner "inneren Verbundenheit zur CDU" sei - die sei nämlich "durch viele politische Entscheidungen schwer erschüttert", so etwa durch das mit Zustimmung der CDU verabschiedete Antidiskriminierungsgesetz. Inzwischen hat Hohmann sich einer politischen Vereinigung eines weiteren ehemaligen CDU-Abgeordneten angeschlossen: seit April ist er Ehrenmitglied der Wählervereinigung "Arbeit, Familie, Vaterland" des parteilosen Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche, der im Dezember 2006 aus der CDU ausgetreten war.