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NPD / Neonazis / Immobilien
Rieger wieder Herr im Hause PDF Drucken E-Mail
redok   
23.07.2008
Gera. Der Hamburger Neonazi Jürgen Rieger kann nach einer Entscheidung des Landgerichts Gera wieder über seine beiden umstrittenen Immobilien verfügen. Die so genannte Nachtragsliquidation der Rieger-Firma "Wilhelm-Tietjen-Stiftung" ist damit aufgehoben, der "Heisenhof" und das "Schützenhaus" können von Rieger genutzt werden. Der Landkreis Verden will jedoch, dass die Gebäude des "Heisenhof" abgerissen werden.

Auslöser des Streits war eine Schlampigkeit des Rechtsanwalts Rieger. Er hatte unterlassen, beim englischen Firmenregister vorgeschriebene Bilanzunterlagen einzureichen, daraufhin war die "Wilhelm-Tietjen-Stiftung" aus dem Register gestrichen worden. Beide Immobilien, der "Heisenhof" in Dörverden (Niedersachsen) und das "Schützenhaus" in Pößneck (Thüringen) waren im Besitz der "Stiftung", die faktisch von Rieger allein kontrolliert wird. Das Amtsgericht Jena hatte daraufhin - mangels einer besitzenden Firma - den Tietjen-Besitz gewissermaßen als herrenloses Gut betrachtet und eine so genannte Nachtragsliquidation eingeleitet, für die zunächst ein Anwalt aus Pößneck als Verantwortlicher eingesetzt wurde. Damit war Rieger der Zugriff auf die beiden Immobilien entzogen worden. Auch verschiedene Versuche Riegers, selbst vom Gericht als Liquidator eingesetzt zu werden, schlugen fehl.

Nun hat sich das Blatt jedoch zu Gunsten Riegers gewendet. Der mittlerweile in der NPD zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden aufgestiegene Rieger hatte seine "Stiftung" auf der britischen Insel  erneut ins Firmenregister eintragen lassen. Damit sei ein "Bedürfnis zur Nachtragsliquidation" nicht mehr gegeben, sagte am Montag ein Sprecher des Landgerichts Gera, das nun eine Entscheidung des Amtsgerichts Jena von Mitte Mai bestätigte. Gegen diesen Beschluss kann allerdings noch Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt werden.

Zunächst ist Rieger jedoch wieder Herr über Heisenhof und Schützenhaus. Insbesondere in Niedersachsen wird ihm jedoch weiter massiv behördlicher Widerstand entgegengesetzt. Zwar darf Rieger nun den Heisenhof wieder betreten, doch durch weitgehende Nutzungsbeschränkungen sind die Nutzung der baurechtlich im "Außenbereich" liegenden Gebäude zu Wohnzwecken und bauliche Veränderungen untersagt. Darüber hinaus hatte der Landkreis Verden bereits im Jahr 2006 Abrissverfügungen erlassen; die Klagen dagegen hatten bislang geruht. Im Mai dieses Jahres war dazu noch die Beseitigung dreier weiterer Gebäude auf dem Gelände angeordnet worden; auch dagegen geht Rieger juristisch vor.

Die damit anstehenden Verfahren werden sich wohl noch über Jahre hinziehen. Ein Nutzung des "Heisenhof" ist damit für Rieger nicht absehbar. Anders könnte es im thüringischen Pößneck aussehen, wo Rieger für das mitten im Ort liegende Schützenhaus weniger baurechtliche Hürden aufgestellt werden können. Der Pößnecker Bürgermeister Michael Modde hatte sich im Mai über mangelnde Unterstützung durch das Land beklagt: die Zusammenarbeit mit dem Innenministerium von Niedersachsen sei enger gewesen als mit dem Innenministerium Thüringens.