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Neonazis
Demo-Verbot für Wunsiedel bestätigt PDF Drucken E-Mail
redok   
07.08.2008
München. Wie erwartet hat auch in diesem Jahr der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München das Demo-Verbot für Neonazis bestätigt, die in Wunsiedel den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß feiern wollten. Nun muss das Bundesverfassungsgericht sowohl über einen Eilantrag wie auch in der Hauptsache entscheiden.

Nach dem Demo-Verbot des Landratsamtes und der Bestätigung durch das Verwaltungsgericht Bayreuth hat der BayVGH den Demo-Veranstalter Jürgen Rieger mit seiner gestrigen Entscheidung in zweiter Instanz abblitzen lassen. Wenn auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dem Eilantrag der Neonazis nicht statt gibt, wollen die Rechtsextremen am 16. August eine nicht-öffentliche Heß-Ehrenfeier als Privatveranstaltung durchführen.

Die Neonazi-Demonstrationen in Wunsiedel, mit denen der NS-Führer Rudolf Heß verherrlicht wurde,  sind seit einer Gesetzes-Erweiterung im Jahre 2005 verboten. In den letzten Jahren hatten Neonazis regelmäßig in München legale Kundgebungen veranstaltet, bei denen oft nur wenig verhüllt der Todestag des Hitler-Stellvertreters Heß begangen und dessen Rolle glorifiziert wurde. In diesem Jahr hat jedoch der bundesweit bekannte Neonazi Norman Bordin als Veranstalter die Anmeldung für den 17. August zurückgezogen. Auch diese Kundgebung war offenbar von den Behörden unter dem Gesichtspunkt des einschlägigen Strafrechts-Paragraphen 130 Absatz 4 genauer unter die Lupe genommen worden.