start arrow report arrow Urteile gegen "Sturm 34": Nur Einzeltäter?
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Urteile gegen "Sturm 34": Nur Einzeltäter? PDF Drucken E-Mail
redok   
07.08.2008
Dresden. Im Dresdner Prozess gegen die führenden Köpfe der Neonazi-Truppe "Sturm 34" hat das Landgericht gestern ein überraschendes Urteil gefällt. Zwar ging es beim Strafmaß für gefährliche Körperverletzungen teilweise über die Anträge der Staatsanwaltschaft hinaus, sprach aber die Angeklagten davon frei, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Die Staatsanwaltschaft erwägt, Revision zu beantragen.

Die Brüder Tom (20) und Peter Woost (23) müssen als einzige der fünf Angeklagten hinter Gitter: sie wurden zu Jugendstrafen von dreieinhalb beziehungsweise drei Jahren verurteilt. Der 19-jährige Nico T. erhielt eine Strafe von zwei Jahren zur Bewährung. Gänzlich freigesprochen wurden Alexander Gratzer (22) und der 41-jährige Matthias R., der als Informant der polizeilichen Staatsschutz-Abteilung wesentliche Hinweise gegeben hatte. Den zentralen Anklagepunkt der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung konnte das Gericht jedoch nicht erkennen.

Der Richter räumte zwar ein, das sei für den Laien möglicherweise nicht nachvollziehbar. Doch die gesetzliche Definition dafür sei eng gefasst; ein "Gruppenwille" sei notwendig, um einen losen Haufen zu einer kriminellen Vereinigung zu machen.

Auch die Verteidigung hatte einen solchen Zusammenhalt nicht gesehen und auf Freispruch beim Vorwurf der kriminellen Vereinigung gefordert. Dem schloss sich nun das Urteil an, im Strafmaß allerdings lag es teilweise über den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Der "Sturm 34" hatte sich Anfang 2006 im Raum Mittweida mit klarem Bezug auf eine gleichnamige frühere SA-Einheit in der Region gebildet. Als einer der maßgeblichen Gründer und Planer wird der aus dem süddeutschen Ravensburg zugezogene Alexander Gratzer gesehen, der von seinen Kameraden "Stürmer" genannt wurde; er rief Anfang März in dem Treffpunkt der Gruppe, einem alten Bauhof in Mittweida, den "Sturm 34" aus. Man wolle die Region von "Zecken" säubern und gewaltsam eine "national befreite Zone" schaffen, tönte der aus Schwaben Zugewanderte.

Die Nazi-Truppe begann bald damit, "Kontrollrunden" in den Orten der Region patrouillieren zu lassen. Zur Einstimmung gab es am Abend vor dem nächtlichen "Einsatz" schon mal Rituale aus dem Fundus des Ku-Klux-Klan, der Nazi- Zum Angriffsziel wurden tatsächliche oder auch nur vermeintliche politische Gegner von der Linken, als "Zecken" verhasste Punker und Ausländer. Oft trat der "Sturm 34" in größeren Gruppen auf, gezielt oder auch wahllos wurden die Opfer überfallen und zusammengeschlagen. Zurück blieben im Regelfall schwer verletzte Menschen. "Dass hier kein Toter zurückgeblieben ist, liegt bestimmt nicht an der Zurückhaltung der Täter", sagte der Richter in der Urteilsbegründung. "Es hat nicht viel gefehlt."

Und so liegen die Urteile für die Körperverletzungen auch über den Anträgen der Anklage. Doch obwohl im Prozess die ideologisch begründete Hass- und Gewaltstrategie der zweitweise um die 200 Mitglieder und Anhänger zählenden Gruppe deutlich gemacht wurde, will das Gericht keine organisatorischen Strukturen erkennen, die eine Einstufung als kriminelle Vereinigung rechtfertigen würden. Dabei hatte schon das ministerielle Verbot des "Sturm 34" im April 2007 deutlich benannt, dass die Gruppe sich schon aus einer Vorläufer-Gruppierung "Division Sächsischer Sturm" heraus gegründet hatte und "über einen klar strukturierten hierarchischen Aufbau" verfügte. Schon in der Gründungsversammlung wurden klare Verhaltensregeln festgelegt, bei Verstößen sollte es Verwarnungen und Ausschluss geben. Die Zugehörigjeit zu der Gruppe sollte - wie seinerzeit bei der SS - durch Tätowierungen bekräftigt werden. Einige der Mitglieder ließen sich "Sigrunen" in die Haut stechen. Dem Gericht fiel auf, dass die Tätowierungen der Angeklagten seit Prozessbeginn im April sogar zugenommen hätten.

Doch im Vordergrund stehen für das Gericht offenbar keine Gesinnungs- und Gruppentäter, sondern geschädigte und zurückgebliebene Einzelpersonen. "Erhebliche Reifedefizite" bei den Woost-Brüdern sieht das Gericht, allen Angeklagten attestiert es fehlendes "intellektuelles Inventar". Fast scheint es, als ob die primitiven Schläger einen spontanen Mob gebildet hätten, wenn es im Urteil heißt, ein "Willensbildungsprozess" sei nicht zu erkennen gewesen, der in einen einheitlichen und verbindlichen Gruppenwillen münde.

Damit waren die beiden Angeklagten, denen keine konkreten Schläge und Sachbeschädigungen nachgewiesen wurden, aus dem Schneider. Der Staatsschutz-Informant Matthias R. hatte immerhin Erkenntnisse über Strukturen und beabsichtigte Aktionen an die Polizei weitergegeben. Doch gerade der "Sturm 34"-Gründer und -Organisator "Stürmer" ging damit gestern ebenfalls als freier Mann aus dem Gerichtssaal.

Die Staatsanwaltschaft konnte mit dem Strafmaß zufrieden sein, doch die Abweisung des Anklagepunktes der Bildung einer kriminellen Vereinigung brachte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär dazu, das Urteil "nicht überzeugend" zu nennen. Insbesondere der Freispruch des "Stürmer", der "nur" für die Ideologie zuständig gewesen sei, rief Kritik hervor. Schließlich sei eine "Art Arbeitsteilung" typisch für solche Organisationen. Die Anklagebehörde erwägt nun Revision.