| NPD / Vor Gericht | |||
| Nazi-Gruß: Geldstrafe für NPD-Stadtrat |
|
|
|
| redok | |
| 21.08.2008 | |
|
München. Zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro hat das Amtsgericht München heute den NPD-Funktionär Karl Richter verurteilt, der damit nur knapp an einer Haftstrafe vorbeikam. Richter hatte laut Erkenntnis des Gerichts als frisch gewählter Stadtrat der "Bürgerinitiative Ausländerstopp" (BIA) bei der Vereidigung den Hitlergruß gezeigt.
Bei der Vereidigung am 2. Mai nach der Kommunalwahl Anfang März war mehreren Stadträten anderer Fraktionen wie auch Pressevertretern aufgefallen, dass Richter die rechte Hand nicht wie beim Schwur üblich nach oben gehalten hatte, sondern den Arm abgewinkelt nach vorne gestreckt hatte. CSU-Stadtrat Marian Offman erstattete Anzeige, die Staatsanwaltschaft sah ein Offizialdelikt und nahm selbständig Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf. Richter bestritt den Vorwurf mit wechselnden Argumenten. Er habe "nur die rechte Hand zum Schwur gehoben", dann war das "Gedränge" im Rathaus schuld an seiner Armhaltung. Beobachter hatten berichtet, dass er zunächst dicht neben anderen Stadträten stand, sich kurz vor der Eidesformel jedoch nach links bewegte und dadurch genügend Ellenbogen-Freiheit hatte, um den rechten Arm weit seitlich vom Körper wegstrecken zu können. In der heutigen Verhandlung lagen dem Gericht Fotos der Richter-Aktion sowohl von Reportern wie auch von anderen Teilnehmern vor. Der Neonazi machte heute Konzentrationsschwäche für seinen Nazi-Gruß verantwortlich, denn dabei sei "mein Arm und dadurch meine Hand nach vorne gekippt". Das Beweismaterial und die Zeugenaussagen überzeugten den Amtsrichter vollauf: "Das war als Provokation gedacht." Sogar eine Haftstrafe kam dem Richter in den Sinn, bei einer Geldstrafe blieb es nur, weil Richter nicht vorbestraft ist. Mit der Verurteilung zu 140 Tagessätzen zu je 40 Euro blieb das Urteil nur knapp unter dem Strafantrag des Staatsanwaltes; Richter gilt damit nunmehr als vorbestraft. Als strafverschärfend wertete das Gericht, dass Richter die Tat bei der Vereidigung auf die Werte des Grundgesetzes beging, und das an einem "historisch derart vorbelasteten Ort". Im Münchner Rathaus hatte Hitlers Propagandaminister Josef Goebbels am 9. November 1938 den Judenpogrom ("Reichskristallnacht") gestartet, bei dem mindestens 400 Menschen ums Leben gebracht wurden. Vor der Kommunalwahl hatten NPD-Gliederungen in Anknüpfung daran aufgerufen, München wie schon unter der Herrschaft des Nationalsozialismus erneut zur "Stadt der Bewegung" werden zu lassen. Richter kündigte Berufung an. Nach der Urteilsverkündung mussten anwesende Rechtsextreme im Publikum mit der Androhung von Ordnungsstrafen zur Ruhe gebracht werden. |