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Neonazis / Immobilien
Riegers Truppe muss den Heisenhof verlassen PDF Drucken E-Mail
ak   
28.02.2005
Verden. Die Neonazi-Bewohner des "Heisenhofes" in Verden müssen das Anwesen, das dem rechtsextremen Anwalt Jürgen Rieger gehört, umgehend verlassen. Das Verwaltungsgericht (VG) Stade veröffentlichte heute seine Entscheidung, mit dem ein Eilantrag der Bewohner abgelehnt wurde.

Der Landkreis Verden (Niedersachsen) hatte bereits Ende November 2004 die Nutzung des Heisenhofes zu Wohnzwecken untersagt und eine umgehende Räumung verfügt. Gegen das Verbot der Wohnnutzung hatten die Bewohner Widerspruch eingelegt; dazu hatten sie gegen die vom Landkreis verfügte Räumungsfrist von zehn Tagen und die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung geklagt. Das VG Stade hatte über diese Klage gegen die sofortige Vollziehbarkeit zu entscheiden. Zunächst hatte das VG noch zugunsten der Bewohner entschieden, weil der Behörde ein Verfahrensfehler unterlaufen war: sie hatte nicht alle Bewohner des Heisenhofes angeschrieben.

Inzwischen hatte der Landkreis jedoch erneut die sofortige Vollziehbarkeit verfügt und die Verfügung auch an die übersehenen Adressaten gerichtet; gegen diese Verfügung hatten die Bewohner abermals geklagt. Diesmal wies das VG Stade am 23.2. jedoch die Klage ab.

Damit müssen die Neonazis den Heisenhof umgehend räumen. Rieger und die Heisenhof-Bewohner können zwar gegen diese Entscheidung wieder Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen, die sofortige Vollziehbarkeit ist aber in Kraft. Auch über den eigentlichen Widerspruch gegen das Verbot der Wohnnutzung ist noch nicht entschieden.