start arrow report arrow Riegers Abwässer nicht geklärt - Heisenhof muss geräumt werden
Neonazis / Immobilien
Riegers Abwässer nicht geklärt - Heisenhof muss geräumt werden PDF Drucken E-Mail
ak   
03.12.2004
Verden. Der Landkreis Verden hat in Bezug auf den "Heisenhof" baurechtliche Verbotsverfügungen erlassen. Das Anwesen im Besitz des rechtsextremistischen Anwalts Jürgen Rieger muss daher von seinen derzeitigen Bewohnern umgehend geräumt werden, teilte der Verdener Oberkreisdirektor Werner Jahn heute mit.

In der ehemals von der Bundeswehr genutzten Immobilie sind zur Zeit vier Bewohner gemeldet. Sie müssen nach der Behördenverfügung den Heisenhof innerhalb von zehn Tagen verlassen. Als Grund für das Wohnverbot wurde genannt, dass die Abwasserfrage nicht geklärt sei. Darüber hinaus wurde es Rieger bzw. seiner "Wilhelm-Tietjen-Stiftung" untersagt, auf dem Gelände Fahrzeuge abzustellen. Dieses Verbot zielt auf Riegers Sammlung von Wehrmachtsfahrzeugen, die er erst vor kurzem auf den Heisenhof gebracht hatte. Sowohl die Wohnnutzung als auch das Unterstellen der Fahrzeuge verstießen mangels entsprechender Baugenehmigungen gegen das geltende Baurecht, so der Oberkreisdirektor.

Für die Missachtung des Fahrzeug-Abstellverbots drohte die Kreisverwaltung bereits ein Zwangsgeld in Höhe von 3.000 Euro an, ein Verstoß gegen das Wohnverbot könne sogar mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden. Rieger kann allerdings gegen die Verfügungen Widerspruch einlegen.