| Neonazis / Rechte Gewalt / Vor Gericht | |||
| HDJ-Führer wegen Schlägen verurteilt |
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| redok | |
| 12.12.2008 | |
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Zossen. Zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Euro hat das Amtsgericht Zossen heute den Bundesführer der neonazistischen "Heimattreuen Jugend" (HDJ), Sebastian Räbiger, wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Verfahren gegen einen Mitangeklagten wurde abgetrennt.
Räbiger war beschuldigt worden, er habe am Rande eines "Märkischen Kulturtages" der HDJ in gemeinsam mit einem Gesinnungsgenossen im brandenburgischen Blankenfelde die Journalistin Andrea Röpke und einen Fotografen angegriffen und in einem Supermarkt zu Boden geschlagen. In der heutigen Verhandlung stritt Räbiger laut einem Bericht in der morgigen taz ab, die Journalistin geschlagen zu haben, obwohl ein ärztliches Attest Kopf- und Oberkörperverletzungen aufgrund von "körperlicher Gewalt" feststellte. Sie seien den beiden Journalisten zwar nachgelaufen, aber die Reporterin sei "wohl hingefallen". Der Amtsrichter schenkte den Beteuerungen jedoch keinen Glauben und wies zudem in der Urteilsbegründung darauf hin, dass es sich ein politisch aktiver Mann wie Räbiger gefallen lassen müsse, wenn Journalisten investigativ recherchieren. Das Verfahren gegen Räbigers Mitangeklagten Friedrich T. wird abgetrennt. Mit dem Strafmaß gilt Räbiger als vorbestraft; ob Rechtsmittel eingelegt werden, ist derzeit nicht bekannt. |