aus der redoktion
Rechtsstreit abgeschlossen | Rechtsstreit abgeschlossen |
|
|
|
| redok | |
| 14.12.2008 | |
|
Wegen zwei Artikeln auf den redok-Webseiten hatte ein Mann aus Schleswig-Holstein gegen redok e.V. als Träger des Internetportals www.redok.de geklagt. Nachdem der Kläger seine Ansprüche in erster Instanz im wesentlichen nicht durchsetzen konnte, wurde nun auch die Berufung zurückgewiesen. Damit wird die betreffende Berichterstattung in unserem Portal gerichtlich bestätigt.
Mit der Klage sollte die Entfernung wesentlicher Bestandteile unserer Berichterstattung in den Artikeln "Im Blätterwald vom 16.04.2007 " und "Rechter Austritt " erreicht werden. Insgesamt hatte der Kläger Andreas Stähr zehn einzelne Punkte aufgeführt, in denen er sich zu Unrecht beschrieben sah und für die er auf Unterlassung klagte. Tatsächlich war bei einem dieser Punkte durch eine unglückliche Formulierung ein Interpretationsspielraum entstanden, der eine nicht unmittelbar nachzuweisende Tatsachenbehauptung als möglich erscheinen ließ. Diese Formulierung war zwar von der redok-Redaktion direkt nach Bekanntwerden der Beschwerden abgeändert worden, dennoch blieb sie Bestandteil der folgenden Klage. Im Urteil des Amtsgerichts Amberg blieb dies jedoch der einzige Punkt, in dem der Kläger sich durchsetzen konnte, denn alle anderen neun Klagepunkte wurden durchweg und mit überzeugender Begründung abgewiesen. Gegen dieses Urteil ging der Kläger in Berufung; diese wurde jedoch kürzlich vom Landgericht Amberg zurückgewiesen und das Urteil des Amtsgerichts bekräftigt. Entsprechend dem erstinstanzlichen Urteil hat der Kläger nunmehr 90 Prozent sämtlicher Verfahrenskosten zu tragen. Damit können unsere Leser mit gerichtsfester Sicherheit davon ausgehen, dass die in den betreffenden Artikeln genannten Tatsachenbehauptungen wahr sind. Redaktion www.redok.de |