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Neonazis / NPD
Rechter Aufmarsch mit Auflagen PDF Drucken E-Mail
redok   
02.01.2009
Passau. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat heute das Verbot der Stadt Passau für die morgige Neonazi-Demo aufgehoben. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte am Abend diese Entscheidung. Nazigegner wollen den Aufmarsch blockieren.

Die Verbotsverfügung der Stadt Passau wurde vom Verwaltungsgericht aufgehoben. Ein Verbot der Demonstration sei wegen des elementaren Grundrechts auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht zulässig, teilte das Gericht mit. Die Stadt reichte gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München ein. Der VGH bestätigte am Abend die Entscheidung des Regensburger Gerichts.

Die Stadt Passau hatte das Verbot damit begründet, es sei damit zu rechnen, dass bei der Demonstration der Mordanschlag auf den Passauer Polizeichef Mannichl bagatellisiert und verharmlost werde. Dies sei eine nicht hinnehmbare Verhöhnung des Opfers. Das Verwaltungsgericht trug dieser Begründung insofern Rechnung, dass es Auflagen für die Demonstration erließ: Untersagt sind den Rednern und übrigen Teilnehmern der Versammlung zum Schutz der persönlichen Ehre Mannichls verunglimpfende Meinungsäußerungen. Insbesondere dürfe der Begriff "Mannichl-Lüge" nicht verwendet werden. Untersagt sind auch Losungen und mitgeführte Gegenstände wie "Lebkuchenmänner" oder Eselsmasken. Entsprechend vorbereitete Transparente waren bereits im oberpfälzischen Weiden sichergestellt worden.

Der "Runde Tisch gegen Rechts Passau" und die "Passauer Aktion Zivilcourage" (PAZ) rufen weiterhin zu einer Gegenveranstaltung um 11 Uhr auf. Der Passauer Oberbürgermeister Jürgen Dupper (SPD) ruft in einer Anzeige in der Lokalpresse auf, an der Protestversammlung teilzunehmen. Die PAZ will mit einer "gewaltfreien Blockade" den Nazi-Aufmarsch verhindern.