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NPD
Staatsanwalt ermittelt gegen NPD-Chef PDF Drucken E-Mail
redok   
07.01.2009
Münster. Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelt nun auch gegen den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass Ermittlungen gegen zwei Wirtschaftsprüfer laufen, die bei der Erstellung von Rechenschaftsberichten der NPD beteiligt waren.

Der Spiegel hatte in seiner jüngsten Ausgabe gemeldet, dass die Staatsanwaltschaft Münster gegen die Wirtschaftsprüfer Werner Linn und Eberhard Müller ermittelt. Offenbar waren ihre Kanzleien auf der Suche nach Beweismaterial bereits Ende November zeitgleich mit dem "Deutsche Stimme"-Verlag durchsucht worden. Kurz zuvor war auch die NPD-Zentrale in Berlin erneut das Ziel einer Durchsuchung durch die Strafverfolger aus Westfalen gewesen.

Laut dem Spiegel-Bericht hatten die Staatsanwälte Indizien dafür, dass die NPD jahrelang über Treuhandkonstruktionen Parteigelder in den Verlag geschleust und ihre Beteiligung an dem rechtsextremen Druckhaus gegenüber der Bundestagsverwaltung verschleiert hat. Nach dem Gesetz müssen Unternehmensbeteiligungen von Parteien offengelegt werden, andernfalls drohen Sanktionen. "Deutsche Stimme"-Verlagsleiter Jens Pühse räumte gegenüber dem Hamburger Magazin ein, dass ein Teil der Gesellschaftsanteile des Verlags durch den Wirtschaftsprüfer Müller "treuhänderisch für dritte Personen" gehalten würden. Um wen es sich handle, sei "lediglich Herrn Müller bekannt". Die Staatsanwälte vermuteten laut dem Spiegel, dass diese Konstruktion im Auftrag oder mit Wissen der Partei gewählt wurde.

Heute teilte der Münsteraner Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer laut dem Internetportal der Westfälischen Nachrichten mit, dass auch gegen den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt ermittelt werde. Er stehe im Verdacht, am Verfassen von Rechenschaftsberichten beteiligt gewesen zu sein, die sich als falsch erwiesen.

Die Untersuchungen waren durch die Affäre Kemna ins Rollen gekommen.  Der frühere NPD-Schatzmeister hatte mehr als 700.000 Euro aus den Kassen seiner Partei für eigene Zwecke verwendet und war wegen Untreue zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Der Wirtschaftsprüfer Werner Linn, selbst "Bundesvorsitzender" der rechten Kleinstpartei "Partei des Volkes", hatte auch schon der sächsischen NPD-Landtagsfraktion wie auch der NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern bei der Abfassung der gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsprüfungsberichte geholfen.