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Urteil wegen Klappspaten-Angriff PDF Drucken E-Mail
redok   
12.01.2009
Kassel. Zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten Haft hat das Landgericht Kassel den 19-jährigen Neonazi verurteilt, der im Sommer des vergangenen Jahres ein 13-jähriges Mädchen und ihren Bruder mit einem Klappspaten und einer Bierflasche schwer verletzt hatte. Gemeinsam mit Gesinnungsgenossen hatte er nachts ein linkes Sommercamp in Nordhessen überfallen und in einem Zelt auf die Schlafenden eingeschlagen.

Nach dem Aufsehen erregenden Überfall , durch den das Mädchen massive Kopfverletzungen davontrug, hatte die Staatsanwaltschaft zunächst Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben. Das Amtsgericht Fritzlar hatte aber im November einen hinreichenden Tatverdacht für einen Mordversuch gesehen, daher hatte das Kasseler Landgericht den Prozess übernommen.

Auch hier plädierte die Staatsanwaltschaft nur auf schwere Körperverletzung sowie Sachbeschädigung und forderte zwei Jahre und drei Monate Haft. Das Gericht entsprach mit dem heutigen Urteil diesem Antrag der Anklage. Verteidiger Dirk Waldschmidt, ehemals stellvertretender NPD-Landesvorsitzender, wollte in der Tat nur ein "Vergehen" erkennen und forderte "geeignete Zuchtmittel" und damit jedenfalls keine Haftstrafe.

Der verurteilte Kevin S., führend bei der Neonazi-Kameradschaft "Freie Kräfte Schwalm-Eder" und Aktivist beim rechtsextremen Video-Projekt "Volksfront Medien", wies während des Prozesses eine politische Motivation zurück. Die Tat sei im Alkoholrausch geschehen und nicht geplant gewesen. Auch die vorhergehende Störung einer linken Demonstration in Schwalmstadt habe eigentlich keine politischen Hintergründe gehabt. Das Motiv dafür sei gewesen: "Um Spaß zu haben". Gleich zu Prozessbeginn hatte Anwalt Waldschmidt als Erklärung des Angeklagten verlesen: "Ich bereue die Tat, es tut mir sehr leid".

Bei einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille gestand das Gericht dem Angeklagten jedoch keine Minderung seiner Schuldfähigkeit zu. Unter anderem wegen einer "feindlichen Einstellung gegenüber Andersdenkenden" erkannte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld. Gegen den Angeklagten spreche, dass er "Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung" gebraucht habe.

Über ihren Anwalt hatten die Opfer erklären lassen, sie würden einem Täter-Opfer-Ausgleich zustimmen, wenn S. sich am Aussteiger-Programm Ikarus des Hessischen Landeskriminalamtes beteilige. Das Programm brauche er nicht, erklärte der Täter, er habe sich inzwischen von der rechten Szene gelöst. Waldschmidt wusste dazu, dass durch die Teilnahme an diesem Programm die freie Meinungsäußerung beschnitten werde. Ob die Verteidigung und der Anwalt des Mädchens Berufung gegen das Urteil einlegen, ist noch offen.

Im Dezember waren bereits vier Mittäter an dem Überfall vom Amtsgericht Schwalmstadt verurteilt worden. Zwei von ihnen müssen Geldstrafen von 200 und 400 Euro zahlen, die beiden anderen bekamen zwei beziehungsweise drei Monate Haft auf Bewährung. Einer von ihnen muss zudem eine Geldstrafe von 1.500 Euro zahlen.