| NPD / Rechte Gewalt | |||
| Rauswurf aus der Uni |
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| redok | |
| 14.01.2009 | |
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Mainz. Die Universität Mainz hat den Neonazi Mario Matthes wegen der Störung einer Hochschulveranstaltung und Gewalttätigkeit auf dem Uni-Campus exmatrikuliert. Der stellvertretende NPD-Landesvorsitzende in Hessen muss die Uni zum Ende des laufenden Wintersemesters verlassen.
Damit zog die Universität die Konsequenzen aus mehreren Vorfällen, bei denen Matthes während der letzten zwei Jahre aufgefallen war. Im November 2006 war Matthes mit dabei, als eine Gruppe Rechtsextremer einen Vortrag des Publizisten Hannes Heer störte. Im Januar 2008 hatte er auf dem Uni-Campus einen Mitstudenten beleidigt und zusammengeschlagen hat, der dabei schwer verletzt wurde. Das hielt die hessische NPD nicht davon ab, ihn im April 2008 zum stellvertretenden Landesvorsitzenden zu wählen. Im August 2008 war Matthes wegen der Schlägerei in erster Instanz zu elf Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden, vier Monate später wurde die Strafe bestätigt. Sein Anwalt Dirk Waldschmidt, selbst früherer stellvertretender NPD-Landesvorsitzender in Hessen, hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Uni hatte im Sommer den Exmatrikulationsausschuss der Hochschule eingeschaltet, der den Neonazi-Kader damals noch mit einer Rüge davonkommen ließ. Erst vor wenigen Tagen hatte Matthes auf einer von ihm betriebenen Webseite verbreiten lassen, dass Vorstrafen zum Beispiel wegen Körperverletzung "für einen Nazi selbstverständlich" seien. Heute teilte die Universitätsleitung mit, die Einschreibung von Matthes werde mit Ablauf des Wintersemesters 2008/09 widerrufen. Zur Begründung hieß es, er habe als Mittäter die Durchführung einer Hochschulveranstaltung behindert und durch Gewaltanwendung einen Kommilitonen von der Ausübung seiner Rechte und Pflichten abgehalten. "Wir dulden keine Gewalt an unserer Hochschule", betonte Universitätspräsident Georg Krausch laut der Agentur ddp. Matthes habe durch sein Verhalten das Ansehen der Universität und der Studierendenschaft sowie den universitären Frieden nachhaltig gestört. Der Exmatrikulationsausschuss habe bestätigt, dass die Voraussetzungen des Hochschulgesetzes vorliegen, die zur Aufhebung der Einschreibung erforderlich sind. Innerhalb einer Frist von sechs Monaten ist den Angaben zufolge eine erneute Einschreibung an der Johannes-Gutenberg-Universität ausgeschlossen. Die Entscheidung des Exmatrikulationsaussschusses fiel einstimmig. Entscheidend sei gewesen, dass Matthes den Frieden an der Hochschule gestört habe, so der Ausschussvorsitzende Rolf Höfel. Das Hochschulgesetz sehe eine Sperrung von bis zu zwei Jahren vor. Die Strafe sei zum einerseits geringer ausgefallen, da sich das Verfahren so lange hingezogen habe. Zum anderen hätten sich die Mitglieder des Ausschusses "erheblich schlimmere Vorfälle" vorstellen können. Matthes habe die Möglichkeit, gegen seine Exmatrikulation Klage beim Verwaltungsgericht Mainz einzureichen. Der Sprecher des Bündnisses "Nazifreie Uni", Roland Schäfer, hätte sich eigenen Angaben zufolge eine längere Sperrung gewünscht, berichtet ddp. Dennoch begrüßte er die Exmatrikulation des NPD-Kaders ausdrücklich. "Es ist ein Zeichen in die richtige Richtung", betonte er. Auch an der Technischen Universität (TU) Ilmenau (Thüringen) wurde jüngst die Exmatrikulation eines NPD-Funktionärs gefordert. Dort studiert der NPD-Kreisvorsitzende in Gotha, Sebastian Reiche, seit 2003 im Fach Angewandte Medienwissenschaften. Die Antifaschistische Gruppe Südthüringen (AGST) hatte den Ausschluss des Funktionärs von der Uni gefordert, der früher auch in Thüringer Kameradschaften aktiv gewesen sein soll. Die Leitung der TU lehnte jedoch Maßnahmen gegen Reiche ab, weil er sich an der Hochschule nichts zu Schulden habe kommen lassen. Ein Sprecher der TU sagte, Reiche bleibe an der Hochschule, da er "weder gegen rechtsstaatliche Prinzipien noch gegen die universitären Toleranzregeln verstoßen" habe. Nach Angaben der TU-Rechtsabteilung müsste Reiche laut geltender Immatrikulationsordnung straffällig werden, bevor er exmatrikuliert werden könne. |