| NPD / Vor Gericht | |||
| Haftstrafe wegen "Keltenkreuz" |
|
|
|
| redok | |
| 20.01.2009 | |
|
Augsburg. Zu einer Haftstrafe von fünf Monaten hat das Amtsgericht Augsburg einen NPD-Kreisvorsitzenden verurteilt. Der Rechtsextreme aus der Oberpfalz hatte im März 2008 bei einer Demonstration in Augsburg ein Sweat-Shirt mit einem stilisierten Keltenkreuz getragen.
Der damals 27-jährige Robin Siener hatte am 29. März 2008 an der Demonstration von etwa 120 Neonazis in Augsburg teilgenommen. Organisiert worden war die Veranstaltung von partei-unabhängigen Neonazis unter dem Motto "Gegen kriminelle Tendenzen - Perspektiven schaffen!" Siener hatte ein Sweatshirt mit einem stilisierten Keltenkreuz getragen, das in Deutschland vor allem in der rechtsextremen Szene beliebt ist. Gegen einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 30 Euro (1.800 Euro) hatte Siener Einspruch eingelegt. Die Strafbarkeit dieses Symbols wurde lange Zeit nicht einheitlich gesehen. Das Keltenkreuz war von der rechtsextremen Partei "Volkssozialistische Bewegung Deutschlands / Partei der Arbeit" (VSBD/PdA) als Erkennungszeichen verwendet worden, die 1982 vom Bundesinnenminister verboten worden war. Damit galt es als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, die öffentliche Verwendung des Keltenkreuzes stellte einen Verstoß gegen den §86a Strafgesetzbuch (StGB) dar, wenn das Symbol im Zusammenhang mit der verbotenen Organisation verwendet wurde. Umstritten war, ob auch eine Verwendung ohne Bezug auf die VSBD/PdA strafbar ist.
Nach einem Siener hatte vergeblich argumentiert, dass er wegen dieses Sweatshirts schon einmal in München vor Gericht gestanden habe und nicht verurteilt worden sei. Es stellte sich allerdings heraus, dass jenes Verfahren nur eingestellt worden war, weil die Höhe des Strafmaßes wegen eines anderen Urteils nicht relevant gewesen wäre. Nach Ansicht des Amtsgerichts ist nach dem BGH-Beschluss die Rechtslage der Keltenkreuz-Verwendung gerade im Zusammenhang einer Neonazi-Demo eindeutig. Wegen des einschlägigen Vorstrafenregisters kam Siener nicht mit einer Bewährungsstrafe davon, sondern muss fünf Monate Haft absitzen. Der Verurteilte kündigte Berufung an. Siener ist seit Jahren in der Oberpfälzer rechtsextremen Szene tätig. Er gehörte zu den Anführern einer Kameradschaft "Weiße Wölfe" und ist Mitglied der "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige" (HNG). In den Jahren 2005 und 2006 wurde er mit der Adresse der JVA Bayreuth in der HNG-Gefangenenliste aufgeführt.
Nach eigenen Angaben gehört Siener der NPD seit 2000 an. Im Frühjahr 2008 wurde er zum NPD-Kreisvorsitzenden gewählt. Daneben ist er auch führend in der Kameradschaft "Urd & Skult" in Cham tätig, die bei Veranstaltungen und Demonstrationen häufig als Ordnungsdienst der NPD in Erscheinung trat. Die Kameradschaft hat sich inzwischen dem |