| NPD / Neonazis / Rechte Gewalt / Vor Gericht | |||
| "Brutal und feige": Bewährung für Angriff auf Journalisten |
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| redok | |
| 22.01.2009 | |
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Eggenfelden. Zu einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilte das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Eggenfelden (Niederbayern) heute einen 19-Jährigen, der in Passau bei dem Begräbnis des Nazis Friedhelm Busse im Juli 2008 auf einen Journalisten eingetreten hatte. Der Angeklagte hatte zur Tatzeit der NPD angehört und will sich mittlerweile von der rechten Szene distanziert haben.
Der 35-jährige Journalist hatte am Rande des Begräbnisses von Heute wurde gegen einen der Schläger an seinem Wohnort Eggenfelden verhandelt. Der junge Mann hatte laut Anklage mindestens zwei Mal mit dem Fuß auf den Reporter eingetreten, als dieser schon am Boden lag. Der Eggenfeldener räumte die Anschuldigungen ein. Es tue ihm leid, er habe sich von der Menge mitreißen lassen, gab er vor Gericht an. Dem verletzten Journalisten hatte er schon vorher einen Entschuldigungsbrief geschrieben. Seit August 2006 habe er der NPD angehört, sei aber im September 2008 wieder ausgetreten. Er habe damals "die falschen Freunde getroffen und mich von deren Parolen blenden lassen", zitiert ihn die Passauer Neue Presse. Mittlerweile habe er sich von der Partei und deren Gesinnung distanziert, auch "weil ich gemerkt habe, dass man von den Oberen doch nur missbraucht wird", so der 19-Jährige über seine Ex-Partei. Als Zeugen bestätigten zwei Polizeibeamte den Ablauf der Tat. Ebenfalls als Zeuge sagte der Journalist aus und berichtete, dass er schon öfter von Neonazis bei seiner Arbeit attackiert worden war: "Leichtere Angriffe, Beschimpfungen, Schläge - das bin ich alles gewohnt", sagte er. Auch mit juristischen Mitteln wird er unter Druck gesetzt: In der Sache des Angriffs auf ihn beim Busse-Begräbnis läuft gegen ihn ein Strafverfahren wegen "Vortäuschen einer Straftat". Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, die sich ein Bild über den Angeklagten gemacht hatte, berichtete über "völlig unauffällige Familienverhältnisse". Der Eintritt in die NPD sei wohl aus Opposition zu den Eltern erfolgt. Obwohl der 19-Jährige bereits zwei Mal wegen Körperverletzung auffällig geworden war, solle das Gericht nach Jugendstrafrecht urteilen, denn er habe sich von der Menge mitreißen lassen. Auch der Staatsanwalt wollte das Jugendstrafrecht angewendet sehen. Der Angriff sei "brutal und feige" gewesen, daher sei eine Strafe unerlässlich. Er plädierte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten zur Bewährung, die Verteidigung wollte für ihren Mandanten sechs Monate Bewährungsstrafe. Das Urteil lautete auf ein Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung,sowie zuzüglich 100 Arbeitsstunden bei sozialen Diensten. "Nur Ihrer Jugend ist es zu verdanken, dass Sie den Gerichtssaal heute als freier Mann verlassen, denn es war eine brutale, feige und niederträchtige Tat", entließ der Richter den jungen Mann. Mit dem heutigen Prozess ist die juristische Aufarbeitung des Busse-Begräbnisses allerdings noch nicht abgeschlossen. Gegen den Hamburger Neonazi Thomas Wulff war Mitte Dezember Anklage erhoben worden. Wulff hatte dem verstorbenen Altnazi Busse eine verbotene Hakenkreuzfahne auf den Sarg gelegt und muss nun einen Prozess wegen der Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen erwarten.
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