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Staatsanwalt prüft Pastörs-Ermittlung PDF Drucken E-Mail
redok   
05.03.2009
Saarbrücken. Nach einer "Aschermittwochs"-Rede von Udo Pastörs prüft die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, ob sie gegen ein NPD-Funktionär ein formelles Ermittlungsverfahren einleitet. Pastörs hatte die ihm vorgeworfenen Passagen heftig bestritten, doch Journalisten bestätigen schlimme antisemitische und rassistische Hetzparolen des NPD-Manns.

Zuerst an die Öffentlichkeit waren die externer LinkPastörs-Parolen durch ein Neonazi-Internetportal geraten. Der NPD-Fraktionsvorsitzende im mecklenburgisch-vorpommerschen Landtag hatte daraufhin heftig reagiert und dem Neonazi-Portal Altermedia sogar eine "Abmahnung" nebst einer eidesstattlichen Versicherung zukommen lassen, dass er die dort zitierten Sätze nicht gesagt habe. Dem SPD-nahen Anti-Rechts-Portal Endstation Rechts, das über die Hetzparolen berichtet hatte, soll Pastörs sogar mit einer Unterlassungsverfügung und einer Strafanzeige gedroht haben.

Inzwischen wurden die Pastörs-Äußerungen jedoch in wesentlichen Teilen externer Linkvon einem Journalisten bestätigt, der bei der Veranstaltung anwesend war. Der NDR-Reporter Stefan Schölermann zitierte Pastörs mit den Sätzen: "Weil das gesamte Finanzgebäude dieser Judenrepublik in den nächsten zwei Jahren zusammenbrechen wird!" sowie: "Die Tamilen haben die biologische Bombe mitgebracht - so wie die Türken mit der Samenkanone nach Deutschland eingereist sind." Vom früheren Präsidenten der US-Notenbank Allen Greenspan sprach Pastörs demnach als “Krummnase”.

Seine Rede hatte Pastörs vor laufenden Fernsehkameras gehalten. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigt, dass sie prüft, strafrechtliche Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen Pastörs einzuleiten. Der Agentur AFP sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am gestrigen Mittwoch, die Behörde warte noch auf Mitschnitte der Veranstaltung von einem Fernsehsender. Wenn diese die bisherigen Vorwürfe untermauern, "kann dies eine strafrechtliche Relevanz haben", sagte der Sprecher.

Als Landtagsabgeordneter genießt Pastörs parlamentarische Immunität vor Strafverfolgungen.  Diese Immunität müsste zunächst vom Landtag aufgehoben werden, bevor eine Staatsanwaltschaft formelle Ermittlungen aufnehmen kann.