start arrow report arrow Acht Monate Haft für SSS-Anführer
Neonazis / Vor Gericht
Acht Monate Haft für SSS-Anführer PDF Drucken E-Mail
redok   
02.08.2006
Dresden. Zu acht Monaten Haft ohne Bewährung wegen Fortführung der verbotenen Neonazi-Gruppe "Skinheads Sächsische Schweiz" (SSS) wurde heute der 32jährige Thomas Sattelberg aus Pirna verurteilt. Unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu zwei Jahren auf Bewährung droht ihm eine Gesamtstrafe von 32 Monaten.

Das Landgericht Dresden sah es als erwiesen an, dass Sattelberg den organisatorischen Zusammenhang der SSS aufrecht erhalten habe. Polizei und Verfassungsschutz hatten im Prozess von regelmäßigen Treffen der SSS-Mitglieder unter konspirativen Umständen berichtet. Mit Zahlencodes seien Treffpunkte mitgeteilt worden. Die Verteidigung von Sattelberg hat Revision angekündigt.

Die SSS war 1996 gegründet und 2001 vom sächsischen Innenminister verboten worden. Bis zu 80 Mitglieder sollen der Gruppe angehört haben; nach dem Verbot sollen der illegal weitergeführten Gruppe noch 25 Neonazis angehört haben.

Ein weiteres Verfahren könnte nun gegen den sächsischen NPD-Landtagsabgeordneten Uwe Leichsenring eröffnet werden, dem Ermittlungen wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung drohen. In der Beweisaufnahme des Prozesses gegen Sattelberg waren Aufnahmen aus der Telefonüberwachung von Sattelberg abgespielt worden. Leichsenring hatte Sattelberg in einem Gespräch aufgefordert, 20 bis 30 seiner Leute zu einer Einwohnerversammlung in Reinhardtsdorf-Schöna (Sächsische Schweiz) zu schicken. In einem weiteren Gespräch hatte Leichsenring um Bewachung von NPD-Plakaten gebeten. In dem Prozess war deutlich geworden, dass Leichsenring die Fortführung der SSS trotz Verbot bewusst war und er sich ihrer bediente.