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Neonazis / Rechte Gewalt
Angriff von Neonazis: Verdächtiger erst vor kurzem verurteilt PDF Drucken E-Mail
redok   
16.03.2009
Wunstorf. Bei einem Angriff aus einer 20-köpfigen Gruppe von Neonazis sind am Wochenende zwei Jugendliche in Wunstorf (Region Hannover) verletzt worden. Die Behörden ermitteln gegen zwei als Täter Verdächtige wegen gefährlicher Körperverletzung. Einer der beiden vermutlichen Täter war erst vor einigen Tagen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Laut Polizeibericht hatte die Gruppe von etwa 20 Personen zunächst in einem Jugendzentrum gefeiert. Später zog die Gruppe durch die Stadt und begann einen Streit mit einer 19-Jährigen und einem 21-Jährigen. Eine Polizeistreife wurde auf die beiden Angegriffenen aufmerksam und konnte noch sehen, wie der 21-Jährige getreten wurde. Die Täter flüchteten sofort.

Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung, die auch von Streifenwagen aus der Umgebung von Wunstorf unterstützt wurde, konnte die Polizei einen 27 Jahre alten Mann festnehmen; der zweite 19-jährige vermutliche Täter ist namentlich bekannt. Die 19-Jährige wurde durch Faustschläge im Gesicht verletzt, der 21-Jährige hatte Reizgas in die Augen gesprüht bekommen. Nach externer LinkAngaben des regionalen Internetportals indi-rex mussten beide Angegriffenen im Krankenhaus behandelt werden.

Bei dem 27-Jährigen handelt es sich um den als Aktivisten der "Nationalen Offensive Schaumburg" bekannten Marco Siedbürger, der erst vor einigen Tagen vom Amtsgericht Detmold wegen Körperverletzungs- und Beleidigungsdelikten  zu 14 Monaten Haft verurteilt wurde. Siedbürger hatte vor zehn Jahren gemeinsam mit einem "Kameraden" in Eschede (Kreis Celle) einen Mann so schwer verletzt, dass dieser qualvoll gestorben war. Beide wurden zu Jugendstrafen von jeweils fünf Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Gegen Siedbürger wurde in jüngerer Zeit in zahlreichen Fällen unter anderem wegen Gewaltdelikten ermittelt, allerdings wurden viele dieser Ermittlungsverfahren eingestellt.

Offenbar befindet sich Siedbürger auf freiem Fuß, weil das Detmolder Urteil noch nicht rechtskräftig ist. In ihrer Urteilsbegründung hatte die Richterin gesagt, er könne keine positive Sozialprognose vorweisen und besäße keinerlei Unrechtsbewusstsein.