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Neonazis / Vor Gericht
Bewährungsstrafe für bewährten Neonazi PDF Drucken E-Mail
redok   
03.08.2006
Dortmund. Zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung hat das Landgericht Dortmund gestern den 51jährigen Meinolf Schönborn verurteilt. Der altgediente Neonazi war wegen Volksverhetzung und Verbreitung von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen angeklagt worden.

Damit konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht durchsetzen, die für Schönborn eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert hatte. Er habe sich nie offen und ehrlich von der NS-Ideologie distanziert, deshalb sei nicht zu erwarten, dass er künftig straffrei bleibe. Das Gericht erkannte jedoch eine positive Zukunftsprognose.

Schönborn war bereits 1984 wegen seiner extrem ausgeprägten Ausländerfeindlichkeit und Werbung für die "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP) aus der NPD ausgeschlossen worden und hatte anschließend die "Nationalistische Front" (NF) mitgegründet. Die NF wurde im November 1992 verboten. 1995 wurde Schönborn von der Dortmunder Staatsschutzkammer zu zwei Jahren und drei Monaten Haft wegen Weiterführung der NF verurteilt. Dem Verfahren hatte er sich zunächst durch die Flucht nach Dänemark entzogen, wo er ein Haus gekauft hatte. Wegen öffentlicher Proteste musste er dort wieder das Feld räumen und wurde nach seiner Rückkehr in Gütersloh verhaftet.

Nach Absitzen seiner Gefängnisstrafe baute Schönborn einen Internet-Versandhandel für einschlägige Produkte mit Sitz in Herzebrock-Clarholz (Ostwestfalen) auf ("Z-Versand"). Für den früheren RAF-Terroristen und jetzigen Wortführer der Holocaust-Leugnung Horst Mahler übernahm Schönborn den Vertrieb von Propagandamaterial der sogenannten "Reichsbürgerbewegung".

Dieses Propagandamaterial wurde Schönborn im jetzigen Prozess zur Last gelegt. Er hatte sich damit verteidigt, dass er zum einen nichts von Holocaust-leugnenden Inhalten gewusst habe, zum andern habe er die Leugnung des Holocaust immer für falsch gehalten. Außerdem seien ihm Mahlers Pamphlete "ehrlich gesagt zu hoch" gewesen. Sowohl Mahler als auch die Szene-Anwältin Sylvia Stolz hätten ihm jedoch versichert, mit der "Reichsbürger"-Propaganda bekäme er keine Schwierigkeiten.

Diese Rechtsauskunft der Anwältin aus Ebersberg (Bayern), die zuletzt als Verteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel aus dessen Prozess ausgeschlossen wurde, war offensichtlich ungenügend. Dennoch hatte Schönborn zuerst eben jene Stolz mit seiner Verteidigung beauftragt, dann jedoch auf deren Dienste verzichtet und sich mit einem Pflichtverteidiger begnügt.

Offenbar wollte Schönborn um fast jeden Preis eine erneute Haftstrafe vermeiden. Während des Verfahrens gab er sich geläutert; er wolle die freiheitlich demokratische Grundordnung achten und habe nie beabsichtigt, gegen Gesetze zu verstoßen.

Das Gericht schenkte Schönborns Beteuerungen immerhin soviel Glauben, dass es nur eine Bewährungsstrafe verhängte. Schönborn selbst kündigte laut Bericht der Westfälischen Rundschau an, er wolle seine politischen Aktivitäten einstellen, seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen und sich künftig auf den Vertrieb von T-Shirts mit "Feuerwehr-Motiven" beschränken.