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NPD
Parteitag in Berlin PDF Drucken E-Mail
redok   
31.03.2009
Berlin. Die NPD kann ihren Bundesparteitag am kommenden Wochenende in Berlin-Reinickendorf abhalten. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied heute, das Bezirksamt müsse der Partei den Ernst-Reuter-Saal im Rathaus Reinickendorf überlassen. Die Bezirksbürgermeisterin kündigte an, gegen den Beschluss Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Der außerordentliche Parteitag war im November letzten Jahres vom NPD-Parteivorstand beschlossen worden, um den Vorstand neu wählen zu lassen. In der rechtsextremen Szene war zu dem Zeitpunkt schon über eine Ablösung von Udo Voigt als Parteivorsitzendem spekuliert worden. Zwischenzeitlich hatte sich Andreas Molau als Gegenkandidat zu Voigt positioniert. Nachdem jedoch Udo Pastörs, NPD-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Mewcklenburg-Vorpommern, als weiterer Kandidat aufgestellt worden war, hatte Molau zurückgezogen.

Bei der Suche nach einem Parteitagslokal hatte die NPD zahlreiche Rückschläge erleben müssen. In Zwickau und Erfurt war die Partei nicht zum Zuge gekommen, und auch in Berlin konnte vor drei Wochen der Landesparteitag nicht in einer kommunalen Einrichtung stattfinden. Der Stadtbezirk Steglitz-Zehlendorf hatte der NPD einen Mietvertrag vorgelegt, in dem in dem sie ein Verbot von antisemitischen und rassistischen Äußerungen unterschreiben sollte. Schließlich trafen sich die Delegiertenin der NPD-Zentrale in Berlin-Köpenick.

Auch in Reinickendorf wollte der Bezirk diesem Beispiel folgen. Bezirksbürgermeisterin Marlies Wanjura (CDU) kündigte an: "Wir werden die Räume freiwillig nicht an die rechtsextreme Partei vermieten". Bereits 2006 hatte der Bezirk die NPD erst nach einer gerichtlichen Vefügung für eine Versammlung einlassen müssen. Der Bezirk beschloss nun, Räume nur noch an Kreisverbände von Parteien zu vergeben. Der von der NPD gewünschte Saal wurde für den örtlichen CDU-Verband reserviert.

Laut der externer Linkheutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss der Bezirk diese Reservierung jedoch rückgängig machen und der NPD den Raum geben. Gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes stehe der NPD zu, einen Raum im Rathaus für ihren Parteitag zu nutzen. Die Bürgermeisterin kündigte an, gegen den Beschluss Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einzulegen.