| NPD | |||
| Parteitag gerichtlich bestätigt |
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| redok | |
| 03.04.2009 | |
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Berlin. Der Bundesparteitag der NPD kann am Wochenende im Rathaus Berlin-Reinickendorf stattfinden, entschied heute in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht Berlin. Noch keine Entscheidung ist im Verfahren beim Verwaltungsgericht Berlin über die Strafzahlung der NPD an die Bundestagsverwaltung gefallen.
Das Vor dem Verwaltungsgericht wurde heute die Klage der NPD gegen die Blockierung von 300.000 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung verhandelt. Laut Agenturberichten begann die Verhandlung schleppend und mit mehreren Unterbrechungen. Die gestern bekannt gewordene Strafzahlung in Höhe von 2,5 Millionen Euro, die von der Bundestagsverwaltung gegen die NPD verhängt wurde, wurde zwar erwähnt, war aber noch nicht Gegenstand des Verfahrens. Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt sprach von einem "Willkürakt" und nannte die Forderung "völlig absurd". NPD-Anwalt Carsten Schrank erklärte, die Partei habe "keine riesigen Vermögenswerte". Die Gerichtspräsidentin Erna Victoria Xalter zeigte sich skeptisch gegenüber den Einlassungen der NPD-Vertreter: "Aus dem Bericht ergibt sich nicht, was Sie da rechnen." Eine Entscheidung über die Abschlagszahlung wird noch für den heutigen Freitag erwartet. |