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NPD
Gewonnen und zerronnen PDF Drucken E-Mail
redok   
05.04.2009
Berlin. Bei ihrem Kampf für die Auszahlung eines Betrages aus der staatlichen Parteienfinanzierung hat die NPD einen ersten juristischen Sieg erreicht. Doch obwohl ihr Anspruch auf eine Abschlagszahlung im Prinzip bestätigt wurde, wird sie davon vorerst keinen Euro sehen.

Weil die NPD einen falschen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 eingereicht hatte, war die Auszahlung eines Abschlagsbetrages von etwa 300.000 Euro von der Bundestagsverwaltung blockiert worden. Nur gegen eine Sicherheitsleistung durch die NPD wollte die Verwaltung den Betrag freigeben, doch die Partei hat keine Sicherheiten zu bieten. Gegen diese Blockierung hatte die NPD geklagt.

NPD-Chef Udo Voigt hatte vor Gericht getobt, das gesamte Vorgehen sei "Willkür hoch drei". Damit hatte er sich offensichtlich das Gericht nicht gerade zum Freund machen können. "Egal, wie man rechnet, man kommt immer auf Fehler", sagte die Vorsitzende Richterin Erna Viktoria Xalter.

Am Freitag bekam die NPD vom Verwaltungsgericht Berlin zwar "einen Anspruch auf Auszahlung der ersten Abschlagszahlung für das Jahr 2009 in Höhe von 304.832,49 Euro" zugesprochen. Doch dieser Anspruch ist in der Praxis ein Muster ohne Wert, denn mit der externer LinkEntscheidung verband das Verwaltungsgericht Bedingungen.

Weil gegen die Entscheidung Berufung eingelegt werden kann, ist sie noch nicht rechtskräftig. Daher kann die Auszahlung an die NPD erst erfolgen, wenn der Anspruch der NPD rechtskräftig ist. Vorher kann der Betrag nur ausgezahlt werden, wenn die NPD eine "Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages" erbringt. Solche Sicherheiten kann die Partei nicht erbringen, musste Voigt zugeben.

Noch nicht  Gegenstand war am Freitag die jüngste Forderung der Bundestagsverwaltung an die NPD: Wegen des falschen Berichts soll die Partei nun bis zum 1. Mai eine Strafzahlung von 2,5 Millionen Euro leisten. Auch dagegen wird die NPD beim Verwaltungsgericht Berlin klagen, wo erneut Richterin Xalter über den Fall befinden muss. Beobachter sehen nur wenig Chancen für die NPD, auch diese Klage gegen die Strafzahlung zu gewinnen.