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Neonazis / Rechte Gewalt / Vor Gericht
Wiederholungsgefahr nach zwei Wochen PDF Drucken E-Mail
redok   
05.04.2009
Detmold/Hannover. Ein Neonazi wird wegen Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt, bleibt aber auf freiem Fuß. Wenige Tage später schlägt er wieder zu, bleibt aber auf freiem Fuß. Zwei Wochen danach erkennt die Staatsanwaltschaft "Wiederholungsgefahr" und erlässt Haftbefehl.

Am 5. März war der 27-jährige Marco Siedbürger vom Amtsgericht Detmold zu 14 Monaten Haft verurteilt worden. Vor zehn Jahren war er wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Nach seiner Entlassung sammelte der Neonazi zahlreiche Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Gewaltdelikten, doch viele dieser Verfahren wurden eingestellt.

Weil Siedbürger Berufung gegen das Detmolder Urteil einlegte, ist die Haftstrafe nicht rechtskräftig: Er wurde nach dem Urteil auf freien Fuß gesetzt. Zehn Tage nach der Verhandlung fiel er schon wieder auf, als eine Truppe von 20 Neonazis im niedersächsischen Wunstorf nachts auf offener Straße zwei Jugendliche angriff und verletzte. Dabei wurden sie von einer Polizeistreife beobachtet; bei der anschließenden Fandung gingen den Beamten neben Siedbürger ein weiter 19-jähriger vermutlicher Täter ins Netz.

Trotz der frischen Verurteilung wurde zunächst kein Haftbefehl für Siedbürger erlassen. Zwei Wochen brauchte die Staatsanwaltschaft Hannover, dann reichten offenbar die bisherigen Ermittlungsergebnisse der erneuten Körperverletzung in Wunstorf aus, um ihn hinter Gitter zu schicken. Am vergangenen Freitag wurde ein Haftbefehl der Staatsanwalt Hannover
wegen "Wiederholungsgefahr" vollstreckt.