start arrow report arrow Urteil: NPD-Kreisvorsitzender muss wegen übler Nachrede zahlen
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Urteil: NPD-Kreisvorsitzender muss wegen übler Nachrede zahlen PDF Drucken E-Mail
redok   
08.04.2009
Passau. Zu einer Geldstrafe von 600 Euro wegen übler Nachrede hat das Amtsgericht Passau den dortigen NPD-Kreisvorsitzenden verurteilt. Er hatte wahrheitswidrig auf der örtlichen Partei-Webseite über den Passauer Polizeichef Alois Mannichl behauptet, er habe sich bei einer Trauerfeier auf eine Grabplatte gestellt und sei auf einem Gedenkgesteck "herumgetrampelt".

Der 47-jährige Passauer NPD-Kreisvorsitzende Martin Gabling hatte mit anderen örtlichen Rechtsextremen am Volkstrauertag Mitte November 2008 versucht, an einer offiziellen Trauerfeier der Stadt teilzunehmen und die NPD prominent zu präsentieren. Polizeichef Mannichl hatte sich vor die Rechtsextremen gestellt und dadurch verhindert, dass sie die Gedenkfeier am Soldatenfriedhof für politische Zwecke missbrauchten. Die Stadt Passau hatte zuvor eine neue Satzung erlassen, wonach eine Kranzniederlegung untersagt war. Allein durch körperliche Präsenz hatte Mannichl so den NPD-Männern den Wind aus den Segeln genommen. "Ich lasse nicht zu, dass in der ersten Reihe NPD-Leute stehen", hatte Mannichl einer Zeitung gesagt.

Am Tag darauf hatte die NPD einen zornigen Text über die Veranstaltung auf ihrer Webseite veröffentlicht. Darin stand der Satz: "Sichtlich verärgert, stellte sich nun Mannichl auf eine Grabplatte gefallener Soldaten und trampelt mit seinen Schuhen auf einem Gedenkgesteck herum." Das wollte Mannichl nicht auf sich sitzen lassen. Vier Tage nach Erscheinen des NPD-Artikels erwirkte Mannichl eine einstweilige Verfügung; der Satz musste von der Webseite entfernt werden. Am 8. Dezember stellte Mannichl darüber hinaus noch Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Gabling.

Während dieses Verfahren gerade angelaufen war, wurde Mannichl am 13. Dezember von einem nach wie vor unbekannten Täter vor seiner Haustür niedergestochen. Der Täter hatte dem Polizeidirektor zugerufen: "Viele Grüße vom nationalen Widerstand. Du linkes Bullenschwein, du trampelst nicht mehr auf den Gräbern unserer Kameraden herum." Daher war bald ein Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um das Geschehen am Volkstrauertag und dem Messerangriff auf Mannichl gesehen worden.

NPD-Mann Gabling erhielt einen Strafbefehl über 5.600 Euro (140 Tagessätze zu je 40 Euro) wegen übler Nachrede. Enthalten war darin zusätzlich der Vorwurf der Volksverhetzung: Gabling hatte auf der NPD-Internetseite auch ein Wahlplakat mit dem Slogan "Guten Heimflug!" veröffentlicht, das bereits an mehreren anderen Orten in Bayern beschlagnahmt und mit staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren bedacht worden war. Gabling legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein, vor dem Amtsgericht Passau wurde nun verhandelt.

Der Anklagepunkt der Volksverhetzung wurde im Verfahren fallen gelassen. Gabling behauptete, er habe keinen Einfluss auf die Veröffentlichung des Plakats gehabt. Kaum fünf Minuten nach einem Anruf bei Gabling war das Plakat allerdings von der Webseite gelöscht worden, bezeugte ein Kripo-Beamter. Der als Zeuge vernommene Ex-Bezirksvorsitzende der NPD Niederbayern, Christoph Hofer, wurde belehrt, dass er sich durch eine Aussage nicht selber belasten müsse; anschließend wollte er keine Aussage machen.

Am ersten Verhandlungstag wurde Alois Mannichl, der im Verfahren auch Nebenkläger war, als Zeuge gehört. Gabling beharrte darauf, der Polizeichef habe ihn provoziert und sei auf der Grabplatte herumgetrampelt. Mannichl wies das zurück: dass er vielleicht mit einem Schuh auf eine Grabplatte kam, wolle er nicht ausschließen. "Wenn überhaupt, dann mit der Fußspitze", sagte er, doch höchstens aus Versehen. Wenn ein Polizeibeamter so etwas absichtlich tun würde, wäre das "mehr als verwerflich".

Beim zweiten Verhandlungstermin am heutigen Mittwoch hatte Gablings Verteidiger, der Erlanger Szene-Anwalt Stefan Böhmer, einige Zeugen aus den Reihen der Passauer NPD aufgerufen. Dann entspann er in seinem Plädoyer einen Exkurs um "Trampeln" oder "Stapfen", um bewusstes oder unbewusstes Drauftreten. Zur Demonstration des "Trampelns" hüpfte Böhmer gar durch den Gerichtssaal. Ein "politisch motivierter" Polizeibeamter wie Mannichl müsse sich solche Meinungsäußerungen wie auf der NPD-Webseite eher gefallen lassen als ein Streifenpolizist.

Das wollte der Richter allerdings nicht gelten lassen und verurteilte Gabling zu 40 Tagessätzen zu je 15 Euro. Der deutlich herabgesetzte Tagessatz beruhte auf dem geringen Einkommen des Angeklagten, der gemäß eigenen Angaben nach Abzug von Kindesunterhalt über monatlich 350 Euro verfügt. Der Staatsanwalt zeigte sich nicht überzeugt von diesem angegebenen niedrigen Einkommen, auch die Volksverhetzung durch das Plakat hatte er in seinem Plädoyer bestraft sehen wollen.

Der Richter sprach nach dem Urteil von seinem Eindruck des Verteidiger-Plädoyers, "als würde Mannichl oder die Presse auf der Anklagebank sitzen". Mit den nur noch 40 Tagessätzen gilt Gabling als nicht vorbestraft; mit dem ursprünglichen Strafbefehl wäre die Strafe ins Bundeszentralregister aufgenommen worden. Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig; weder Anklage noch Verteidigung wollten sich dazu äußern, ob sie Rechtsmittel einlegen wollen.

Der nächste einschlägige Prozess beim Amtsgericht Passau wird einen prominenteren NPD-Mann als Angeklagten sehen. Am 18. Mai muss sich dort Thomas Wulff, der am vergangenen Wochenende wieder in den NPD-Parteivorstand gewählt worden war, wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Er hatte bei dem Begräbnis des Nazis Friedhelm Busse am 29. Juli 2008 eine Hakenkreuzfahne auf den Sarg gelegt. Auch der Regensburger NPD-Kreisvorsitzende Willi Wiener wird in Passau vor Gericht stehen: er soll anlässlich der Busse-Beerdigung einem Polizeibeamten gegenüber tätlich geworden sein. Im Januar war bereits ein 19-Jähriger zu einem Jahr Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt worden, der bei dem Begräbnis auf einen Journalisten eingetreten hatte.