| Neonazis / Rechte Gewalt / Vor Gericht | |||
| Jugendstrafen für "Jungs für's Grobe" |
|
|
|
| redok | |
| 13.04.2009 | |
|
Ahlen. Zu Jugendstrafen von drei Jahren sowie zehn Monaten Haft hat das Amtsgericht Ahlen zwei Neonazis verurteilt. Den beiden Angeklagten waren zahlreiche Fälle von Körperverletzung, Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen und Verstößen gegen das Vermummungsverbot vorgeworfen worden. In dem fast vier Monate dauernden Verfahren war Ende März während des sechsten Verhandlungstages gegen den 21-jährigen Angeklagten Haftbefehl erlassen worden.
Die beiden Neonazis gehören den "Autonomen Nationalisten Ahlen" an, die als gut vernetzt mit ähnlich ausgerichteten Gruppen im Ruhrgebiet und Ostwestfalen-Lippe gelten. Der 21-jährige Daniel Bake und der 18-jährige Dirk S. hatten laut Anklage nicht nur im westfälischen Ahlen, sondern auch in Dortmund und Stolberg (Rheinland) zahlreiche Straftaten begangen. Zu den Vorwürfen hatten auch Körperverletzung und Landfriedensbruch gezählt. Im Februar 2008 soll der 21-Jährige in einer Kneipe in Ahlen zunächst Lokalverbot erhalten und dann mit einem Teleskopschlagstock auf einen Türsteher eingeschlagen haben. Zusammen mit dem 18-jährigen Mitangeklagten und anderen hatte er in Bochum einen wehrlosen Obdachlosen provoziert, später mit Schlägen und Kniestößen gegen Kopf und Körper ebenfalls erheblich verletzt. In Stolberg hatte er im April letzten Jahres bei einer Neonazi-Demonstration Polizisten mit Reizgas angegriffen. Ein Polizeibeamter sagte als Zeuge aus, solch eine Aggression wie bei dieser Demonstration habe er noch nicht erlebt. Der 21-Jährige wurde festgenommen, in seinem Rucksack wurden mehrere Reizgasdosen gefunden. Nach der Zeugenaussage hatte der Szene-Anwalt André Picker (Dortmund) ein "Gespräch mit der Möglichkeit eines Vergleiches" unter Ausschluss der Öffentlichkeit angeboten. Im Mai 2008 hatte eine Gruppe von etwa 10 Neonazis in Dortmund Gäste und Türsteher eines als alternativ geltenden Lokals angegriffen. Die Neonazis warfen Metallstühle gegen das Lokal und sprühten Reizgas. Mit dabei war Bake, der einen Türsteher mit einem Stuhl geschlagen und ihm mehrere Rippen gebrochen hatte. Schon vor Beginn des Prozesses hatten die Ahlener Neonazis umfangreiche Propaganda gegen Behörden und "Judenpresse" entfaltet. An Gebäuden der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums in Münster wurden Plakate geklebt, die ein Bild des SA-Führers Karl Ernst zeigten. In Ahlen wurde beim Plakate-Kleben nahe dem Amtsgericht gar der 18-jährige Angeklagte aufgegriffen. Auf einer eigens eingerichteten Internetseite verkaufte die Ahlener Neonazi-Gruppe "Solidaritäts-T-Hemden". Auf diesen T-Shirts waren nicht nur die beiden Angeklagten mit vollem Namen genannt, sondern auch andere bereits inhaftierte Neonazis wie etwa der wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilte Sven Kahlin, der am Ostermontag 2005 in Dortmund einen Punker erstochen hatte. Enge Kontakte pflegten die Ahlener Neonazis zu "Kameraden" im Ruhrgebiet, vor allem in Dortmund, sowie auch in Ostwestfalen-Lippe. In einem Videoclip "Terrorcrew OWL Bad Salzuflen 28" posierten die lippischen Rechtsextremen unter Hakenkreuzflaggen und zeigten sich mit der T-Shirt-Aufschrift "Die Jungs für's Grobe". Mit bei den "Jungs für's Grobe" war im Video auch Daniel Bake. Nach der Inhaftierung von Marcus Winter, einem Anführer der regionalen "Nationalen Sozialisten aus Schaumburg und OWL", sollte Daniel Bake als Führungskader mithelfen, die neonazistischen Strukturen zu stabilisieren, so wollen es Szenekenner wissen. Mit solchen Aktivitäten ist nun erst einmal für die beiden Angeklagten Schluss. Daniel Bake erhielt am vergangenen Donnerstag eine Jugendstrafe von drei Jahren und wurde nach der Urteilsverkündung in Handschellen aus dem Saal geführt. Dirk S. bekommt noch eine Chance: ob seine Haftstrafe von zehn Monaten zur Bewährung ausgesetzt wird, entscheidet das Gericht nach dem Jugendgerichtsgesetz erst in neun Monaten. Zusätzlich muss er 200 Sozialstunden ableisten. Ob die Chance genutzt wird, scheint auch nach dem Urteil zweifelhaft, denn der Richter hielt in der Urteilsbegründung fest: "Von Einsicht, Reue oder gar Wiedergutmachung haben Sie beide in allen Verhandlungstagen nichts erkennen lassen". Wie bereits einige Tage zuvor hatten sich auch nach dem Urteil einige Dutzend Neonazis in Ahlen zu einer "Spontandemonstration" versammelt. Zur gleichen Zeit nahmen etwa 500 Ahlener an einer Kundgebung "gegen rechtsradikale Umtriebe" auf dem Marktplatz teil. |