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NPD / Rassismus/ Vor Gericht
NPD-Chef darf sich bewähren PDF Drucken E-Mail
redok   
24.04.2009
Berlin. Drei NPD-Vorstandsmitglieder sind heute vom Amtsgericht Tiergarten wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Parteichef Udo Voigt bekam eine Strafe von sieben Monaten, die gleiche Strafe erhielt Pressesprecher Klaus Beier. Der thüringische Landesvorsitzende Frank Schwerdt, zugleich stellvertretender Bundesvorsitzender und Leiter der NPD-Rechtsabteilung, erhielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten.

Die NPD-Funktionäre wurden wegen eines Flyers "WM-Planer" verurteilt , mit dem in rassistischer Weise gegen den Fußball-Nationalspieler  Patrick Owomoyela gehetzt wurde. Zusätzlich zu den Bewährungsstrafen müssen die NPD-Funktionäre Geldauflagen von je 2.000 Euro an das UN-Kinderhilfswerk Unicef zahlen. Die Anklage hatte je ein Jahr auf Bewährung sowie Geldauflagen von je 3.000 Euro gefordert, die Verteidigung mit den Szene-Anwälten Carsten Schrank und Wolfram Nahrath hatte Freispruch verlangt.

In der Urteilsbegründung sagte die Richterin, dem Deutschen Owomoyela sei die Tauglichkeit als Spieler in der deutschen Nationalmannschaft abgesprochen worden. "Wenn das keine rassistische Darstellung ist, weiß ich nicht, was eine rassistische Darstellung sein soll", betonte sie und sprach von einem Angriff auf die Menschenwürde. Owomoyela sei geradezu an den Pranger gestellt worden. Die Richterin warf der rechtsextremen Partei vor, deren rassistische Äußerungen zielten darauf ab, rechtsradikale Übergriffe und Ausländerfeindlichkeit zu fördern.

Einen Freispruch bekamen die drei NPD-Funktionäre für einen zweiten "WM-Planer", der das Piktogramm eines weißen und zehn farbiger Nationalspieler mit dem Kommentar "Nationalelf 2010?" gezeigt hatte. Der Inhalt lasse keine "eindeutige Auslegung zu", hieß es im Urteil, in diesem Fall gebe es "zu viele Deutungsvarianten".

Die Verurteilten kündigten Berufung gegen das Urteil an. NPD-Chef Voigt würde mit einem rechtskräftigem Urteil erstmals als vorbestraft gelten. Seine Mitangeklagten sind bereits gerichtserfahren: Klaus Beier wurde im Juni 2008 wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Frank Schwerdt musste 1998 eine neunmonatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung, Herstellung und Verbreitung von NS-Propagandamaterial sowie Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen verbüßen; im Jahr darauf folgte eine sechsmonatige Haftstrafe im offenen Vollzug.