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NPD / Neonazis / Vor Gericht
Geldstrafen für "Anti-Antifa"-Fotografen PDF Drucken E-Mail
redok   
08.05.2009
Nürnberg. Zu Geldstrafen hat am gestrigen Donnerstag das Amtsgericht Nürnberg zwei rechtsextreme Aktivisten verurteilt, die Fotos von Nazi-Gegner gemacht und zur Veröffentlichung auf einer "Anti-Antifa"-Webseite verfügbar gemacht haben. Die höhere der beiden Strafen muss Sebastian Schmaus zahlen, der für eine NPD-Tarnliste im Nürnberger Stadtrat sitzt.

Schmaus und sein 22-jähriger Mitangeklagter Michael R. hatten schon früher Strafbefehle erhalten, gegen die sie Widerspruch eingelegt hatten. Daher kam es nun zur Verhandlung beim Amtsgericht.

Vorgeworfen wurde ihnen ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz, in dem das Recht am eigenen Bild verankert ist. Laut der Staatsanwaltschaft hatten sie 2007 in Gräfenberg und Fürth Bilder von Nazi-Gegnern gemacht, die sie dann an die unbekannten Betreiber einer "Anti-Antifa"-Webseite gegeben hätten. Dort waren derartige Bilder und Adressen von Nazi-Gegnern veröffentlicht worde, von denen einige daraufhin zum Ziel von rechtsextremen Angriffen und Sachbeschädigungen wurden. So wurden etwa das Haus und das Auto einer Familie aus Fürth beschmiert und beschädigt. Auf der Webseite der "Anti-Antifa Nürnberg" hieß es danach höhnisch "Hausbesuche bei Antifaschisten in Fürth". Noch am Tage vor dem Prozess wurde in Fürth das Auto einer Nazi-Gegnerin nachts demoliert und besprüht.

Bei einer Hausdurchsuchung waren vor einem Jahr bei den Angeklagten Hunderte von Fotos gefunden worden. Der 25-jährige Sebastian Schmaus, der für die NPD-Tarnliste "Bürgerinitiative Ausländerstopp" (BIA) im Nürnberger Stadtrat sitzt, hatte zugegeben, die Demo-Fotos gemacht zu haben. Über seinen Verteidiger, den Szeneanwalt Frank Miksch, ließ er aber erklären, dass er weder Portraitaufnahmen gemacht noch diese an Dritte weitergegeben oder ins Internet gestellt habe. Wie der Verteidiger des 22-Jährigen, der ebenfalls als Szeneanwalt bekannte Stefan Böhmer (Erlangen), plädierte Miksch auf Freispruch. Die Staatsanwältin forderte Strafen von 8.100 und 3.600 Euro.

Das Gericht sah in drei Fällen als erwiesen an, dass die Schmaus-Fotos auf der Neonazi-Webseite veröffentlicht worden waren. Wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz wurde Schmaus daher zu einer Geldbuße von 6.400 Euro (160 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt, sein Mitangeklagter muss 2.000 Euro Jugendstrafe zahlen. Damit wurde die Strafe für Schmaus im Vergleich zum ursprünglichen Strafbefehl noch erhöht, gemäß dem er 120 Tagessätze hätte bezahlen müssen. Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr hatte Schmaus erst im Februar eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung bekommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die "Anti-Antifa"-Webseite wurde im letzten Jahr aufgrund einer Initiative von jugendschutz.net abgeschaltet.