| NPD / Vor Gericht | |||
| Strafe halbiert - NPD nicht zufrieden |
|
|
|
| redok | |
| 15.05.2009 | |
|
Berlin. Eine Strafe von 1,27 Millionen Euro muss die NPD wegen eines falschen Rechenschaftsberichts an die Bundestagsverwaltung zahlen, entschied heute das Verwaltungsgericht Berlin. Damit halbierte das Gericht die ursprünglich vom Bundestag geforderte Strafe von 2,5 Millionen Euro. Die NPD erwägt, auch gegen diese reduzierte Strafe erneut zu klagen.
Anfang April hatte die Bundestagsverwaltung die Strafzahlung von 2,5 Millionen wegen des falschen Rechenschaftsberichtes für das Jahr 2007 verhängt. In der Folge bekam die NPD nicht einmal mehr die eigentlich fällige Abschlagszahlung aus der staatlichen Parteienfinanzierung von etwa 300.000 Euro ausgezahlt. Die Partei konnte zeitweise keine Gehälter mehr bezahlen und musste Personal entlassen. Nach Angaben des NPD-Vorsitzenden Udo Voigt hatte sie die Gehälter ihrer Vorstände gekürzt und die Hälfte der Mitarbeiter entlassen. Bei der heutigen Verhandlung musste sich das Gericht durch die beim Bundestag eingereichten Unterlagen der NPD kämpfen. "Nicht transparent" sei der Rechenschaftsbericht, aus den Zahlen werde das Gericht "einfach nicht schlau", rügte die Vorsitzende Richterin den Datenwust. Nach Ansicht der Bundestagsverwaltung hatte die NPD in dem Bericht ihre Einnahmen an staatlichen Zuschüssen nur mit 561.000 Euro angegeben, obwohl sie tatsächlich rund 1,4 Millionen Euro erhalten hatte. Derr NPD-Anwalt Carsten Schrank beklagte es als "ungerecht, dass so eine hohe Sanktion verlangt wird, nur weil Unrichtigkeiten vorkommen". Die Partei habe unter "großen Anstrengungen" einen Bericht vorgelegt, während der Schatzmeister Erwin Kemna in Haft gekommen war. Nach einer Fristverlängerung für die Abgabe des Rechenschaftsberichts für 2007 hatte die NPD die Unterlagen nur knapp vor Verstreichen der Frist am 31.12.2008 kurz vor Mitternacht abgegeben. Jetzt erachtete das Gericht nur noch 635.677,90 Euro als falsch ausgewiesen. Damit muss die NPD laut Parteiengesetz den doppelten Betrag in Höhe von 1.271.355,80 Euro als Strafe zahlen. NPD-Chef Udo Voigt begrüßte das Urteil und sagte: "Es wurde ein Dämpfer für den Bundestag erteilt". Doch auch diese reduzierte Strafe will er offenbar nicht akzeptieren. Seinem Parteivorstand will er vorschlagen, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Voigt sagte, er rechne nicht damit, dass es ein rechtskräftiges Urteil vor Ende des Jahres geben werde. Voigt hatte sich noch vor Verkündung des Urteils optimistisch gezeigt: die Partei stehe nicht vor der Pleite. Sie müsse zwar nach einem "Nothaushaltsplan" wirtschaften, doch werde kein Insolvenzantrag gestellt. Noch im März hatte Voigt gegenüber Parteifreunden anders geklungen: "Finanzmäßig ist die NPD pleite". |