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Holocaustleugner / Vor Gericht
Australien: Holocaustleugner in Haft genommen PDF Drucken E-Mail
redok   
13.08.2009
Adelaide. Das australische Bundesgericht hat am heutigen Donnerstag die dreimonatige Haftstrafe gegen den Holocaustleugner Fredrick Toben (64) bestätigt. Toben war für schuldig befunden worden, in 24 Fällen gerichtliche Entscheidungen missachtet zu haben.

Gegen die erste Verurteilung durch das Bundesgericht im Mai hatte Toben Berufung eingelegt. Sein Anwalt argumentierte nun, das Material auf Tobens Webseite sei nur ein Tropfen in einem Fass im Vergleich zur Menge des Holocaust-leugnenden Materials, das im Internet verfügbar sei.

Die Richter hielten dagegen fest, im vorliegenden Fall sei es nicht um Fragen des Holocaust, von Gaskammern oder der Ermordung von Juden während des 2. Weltkrieges gegangen. Thema des Verfahrens sei gewesen, dass Toben gerichtliche Entscheidungen missachtet habe. Sich an Gerichtsbeschlüsse zu halten sei nicht "optional", so das Gericht.

Toben wurde unmittelbar im Anschluss an das Urteil in Haft genommen.

Durch die früheren gerichtlichen Entscheidungen war Toben dazu verpflichtet worden, verschiedene Aussagen von seiner Website zu entfernen, die gegen das australische Gesetz gegen Rassendiskriminierung verstießen. Toben hatte wiederholt dagegen verstoßen und angekündigt, er werde seine Tätigkeit fortsetzen. Noch am heutigen Tage erschien auf der Toben-Webseite ein einleitender Text, in dem der Völkermord an den Juden abgestritten wurde: Der Holocaust existiere nur "in den Köpfen derer, die an ihn glauben".

Der 1944 als Gerald Friedrich Töben im niedersächsischen Jaderberg geborene Toben war im November 1999 wegen Volksverhetzung, Beleidigung sowie Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vom Landgericht Mannheim zu zehn Monaten Haft verurteilt worden.