| Neonazis / Vor Gericht | |||
| Heß-Marsch bleibt verboten |
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| redok | |
| 13.08.2009 | |
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Karlsruhe. Der Nazi-Aufmarsch im oberfränkischen Wunsiedel zu Ehren des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß bleibt auch in diesem Jahr endgültig verboten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wies heute einen Antrag auf einstweilige Verfügung zurück, mit der der Veranstalter Jürgen Rieger die Demo doch noch durchsetzen wollte.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) hatte mit seiner Entscheidung vom Ende Juli den nun schon im fünften Jahr üblichen Reigen der Gerichtsentscheidungen im Lande Bayern abgeschlossen. Auch das BVerfG in Karlsruhe hat nun zum fünften Mal eine einstweilige Anordnung verweigert. Eine Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichts über die gesetzliche Grundlage des Verbots steht noch immer aus. In der heutigen Pressemitteilung des Gerichts wird die "unmittelbar bevorstehende endgültige Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen durch das Bundesverfassungsgericht" als Begründung genannt, dass der Demo-Veranstalter Rieger nun bereits zum fünften Mal auf seinen Aufmarsch verzichten muss. Damit bleiben denjenigen deutschen Neonazis, die unbedingt den Todestag von Heß zur NS-Propaganda nutzen wollen, nur wenige heimische Optionen. Die in mittlerweile einigen Dutzend Städten angekündigten "Flashmob"-Aktionen unter der saloppen Bezeichnung "Hessmob09" sind auch innerhalb der rechtsextremen Szene umstritten. Einige Neonazis halten die anonymen Ankündigungen gar für Fälschungen und Fallen, die von Antifa-Kreisen gestellt worden sein könnten. Auch die gewissermaßen popkulturelle Umsetzung einer Heß-Ehrenveranstaltung dürfte bei eher traditionell veranlagten Neonazis auf wenig Gegenliebe stoßen. Dagegen werden die öffentlich genannten "Hessmob"-Treffpunkte von einigen Nazi-Gegnern als falsche Fährten verdächtigt, die von Nazi-Aktionen an anderen Stellen ablenken sollten.
Einzig die NPD in Zwickau will unter dem Deckmantel des sächsischen Landtagswahlkampfes am Heß-Todestag, dem 17. August, eine einschlägige Kundgebung abhalten, Ein für den 15. August in der ungarischen Hauptstadt Budapest geplanter "Rudolf Hess Gedenkmarsch" kann nach derzeitigem Stand nicht stattfinden. Die Polizeibehörden haben mittlerweile neun verschiedene Anmeldungen aus den Kreisen der "NS-Front Hungaria" abgelehnt. Bis zum Nachmittag hatte die "NS-Front" keinen Treffpunkt für die Demo angegeben, obwohl eine solche Ankündigung für den heutigen Donnerstag angekündigt war.
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