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Neonazis / Rechte Gewalt / Vor Gericht
Unglaubwürdige Aussteiger-Pose PDF Drucken E-Mail
redok   
02.09.2009
Schwalmstadt. Erneut sind Neonazis der nordhessischen Kameradschaft "Freie Kräfte Schwalm-Eder" wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Zu den vier Verurteilten gehört auch der bereits wegen des "Klappspaten"-Angriffs zu einer Jugendstrafe verurteilte Kevin S., der nun für drei Jahre hinter Gitter muss.

Im Juni 2008 hatten sich etwa ein Dutzend Neonazis im Ort Frielendorf-Todenhausen vor einem Jugendzentrum regelrecht auf die Lauer gelegt , um Besucher des Hauses zu überfallen. Auf drei junge Leute gingen sie schließlich los, bewarfen sie mit Steinen, traten sie zusammen und nahmen ihnen die Handys ab. Dabei hatten sie es - als "Anti-Antifa"-Recherche - auf die dort gespeicherten Nummern abgesehen.

Elf Anklagen kamen schließlich zustande. In anderen bereits verhandelten Verfahren waren vier der jugendlichen Neonazis bereits zu milden Strafen verurteilt worden, einige Verfahren wurden eingestellt. Heute standen die restlichen vier Angreifer vor Gericht, zu denen auch der 20-jährige Kevin S. zählte. Er hat bereits wegen einer anderen Gewalttat Schlagzeilen gemacht: nur wenige Wochen nach dem Überfall in Todenhausen hatten Kevin S. und Kumpane einen brutalen Angriff auf linke Jugendliche verübt, bei dem sie unter anderem mit einem Klappspaten auf ein 13-jähriges Mädchen einschlugen.

Dafür war Kevin S. schon zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Im jetzigen Verfahren beim Amtsgericht Schwalmstadt versuchte er sein Glück, indem er sich als reuiger Sünder und Aussteiger aus der rechten Szene inszenieren wollte. Doch diese Pose nahm ihm der Amtsrichter nicht ab und legte auf seine erste Verurteilung noch neun Monate drauf, sodass er nun eine Gesamtstrafe von drei Jahren absitzen muss. Ein 20-jähriger Mittäter des Jugendzentrums-Überfalls muss für eineinhalb Jahre hinter Gitter; ein 22-Jähriger, der zudem noch wegen Diebstahls von Sprengstoff angeklagt war, und ein weiterer Angeklagter kamen mit Bewährungsstrafen von 16 beziehungsweise elf Monaten davon.