| Neonazis | |||
| Nazi-Demos erlaubt |
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| redok | |
| 05.09.2009 | |
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Dortmund/Neuruppin. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Eilentscheidung das Verbot der neonazistischen "Antikriegstag"-Demonstration in Dortmund aufgehoben. Auch die rechtsextreme Demonstration in Neuruppin darf nun stattfinden.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab dem Antrag des Dortmunder Veranstalters, des bekannten Neonazis Christian Worch, auf eine einstweilige Anordnung statt. Damit wird das gestrige Verbot durch das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht außer Kraft gesetzt, ohne dass damit eine Entscheidung über das Demo-Verbot in der Hauptsache gefällt wurde. In der Praxis heißt die Entscheidung jedoch, dass sich am morgigen Samstag wohl mehr als tausend Neonazis legal versammeln werden. Das Dortmunder Polizeipräsidium hat am Abend angekündigt, dass es den Veranstaltern nun einen Ort für eine stationäre Kundgebung zugewiesen hat. Damit bleibt den Neonazis ein Aufmarsch durch die Stadt verwehrt. Die rechtsextreme Kundgebung soll nun in der Zeit zwischen 13 und 21 Uhr auf dem Park-and-ride-Parkplatz an der Speestraße an der U-Bahnhaltestelle Hafen stattfinden. Dieser Ort liegt am Rande der stark "multikulturell" geprägten Nordstadt in der Nähe des Hafengeländes. Als Sammelpunkt geben die Neonazis mittlerweile den Dortmunder Hauptbahnhof in der Zeit zwischen 11 und 11:45 Uhr an. Grund für die Entscheidung der Polizeibehörde sind die zahlreichen angemeldeten Gegenveranstaltungen in der Stadt, durch die kaum noch Platz für einen Demonstrationszug der Neonazis bleibt. Die Polizei will am morgigen Samstag mit mehr als 3.000 Einsatzkräften in der Stadt präsent sein. Zu den Gegenkundgebungen und -demonstrationen verschiedener Veranstalter werden mehrere tausend Teilnehmer erwartet. Auch die gestern als Ersatzveranstaltung verbotene Demonstration in Neuruppin (Brandenburg) kann morgen stattfinden. Das Verbot durch das Polizeipräsidium Potsddam wurde zwar am Freitag noch vom Potsdamer Verwaltungsgericht bestätigt. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Dortmunder Demonstration nahm die Polizeibehörde das Verbot jedoch zurück. Auch in Neuruppin wollen zivilgesellschaftliche Initiativen gegen die rechtsextreme Demo protestieren. |