| NPD / Vor Gericht | |||
| Urteil gegen NPD-Kandidaten rechtskräftig |
|
|
|
| redok | |
| 22.09.2009 | |
|
Passau. Das Urteil gegen den Passauer NPD-Kreisvorsitzenden wegen übler Nachrede ist rechtskräftig. Der Parteifunktionär zog in der vergangenen Woche seine Berufung zurück und muss die verhängte Geldstrafe von 600 Euro zahlen.
Der 47-jährige Martin Gabling hatte Mitte November 2008 auf der örtlichen Internetseite der NPD behauptet, der Passauer Polizeipräsident Alois Mannichl sei bei einer Trauerfeier am Volkstrauertag "auf den Gräbern der Soldaten herumgetrampelt". Mannichl hatte dagegen zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt; der Satz musste von der Webseite entfernt werden. Am 8. Dezember stellte Mannichl darüber hinaus noch Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Gabling. Der NPD-Kreisvorsitzende erhielt deswegen einen Strafbefehl über 5.600 Euro (140 Tagessätze zu je 40 Euro) wegen übler Nachrede und Volksverhetzung. Dagegen legte er Einspruch ein. Bei der Verhandlung im April, wo er vom Erlanger Szene-Anwalt Stefan Böhmer verteidigt wurde, blieb davon die üble Nachrede übrig, wegen der er zu der Geldstrafe von 600 Euro verurteilt wurde (40 Tagessätze zu je 15 Euro). Auch diese Strafe wollte Gabling, der bei der Bundestagswahl am kommenden Sonntag auf Platz drei der NPD-Landesliste Bayern kandidiert, zunächst nicht hinnehmen und legte Berufung ein. Die für den morgigen Mittwoch angesetzte Verhandlung am Landgericht Passau wird jedoch nicht mehr stattfinden, denn Gabling zog Ende letzter Woche die Berufung zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
|