| NPD / Vor Gericht | |||
| NPD muss Wahlplakate abhängen |
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| redok | |
| 22.09.2009 | |
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Greifswald/Görlitz. In der letzten Woche des Bundestags-Wahlkampfes muss die NPD in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen ihre Plakate mit dem Schriftzug "Polen-Invasion stoppen" abhängen. Das Plakat wird von Gerichten und Behörden als volksverhetzend angesehen: Nachdem ein Gericht in Greifswald gegen die NPD entschieden hat, soll die Partei diese Plakate nun auch in Görlitz abnehmen.
Schon vor Monaten hatte die NPD in Sachsen die Plakate zum Landtagswahlkampf verwendet. Damals hatte offenbar keine Behörde Grund gesehen, dagegen einzuschreiten. Ende Mai hatte die Staatsanwaltschaft Görlitz nach einer Vorprüfung keine Anhaltspunkte für den Tatbestand der Volksverhetzung erkennen können. Volksverhetzung liege nur vor, wenn entsprechende Äußerungen gegen Teile der inländischen Bevölkerung gerichtet seien. Der sächsische Innenminister Heinz Eggert (CDU) verlangte jedoch strafrechtliche Konsequenzen, notfalls müsse die Gesetzeslage geändert werden. Dennoch blieb das NPD-Plakat in Sachsen unbehelligt. Seit Wochen wird das Plakat nun auch im Bundestagswahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern aufgehängt - dort vor allem in den grenznahen Bereichen, in denen teilweise Tausende von polnischen Bürgern zugezogen sind. Im Norden stieß das polenfeindliche Plakat dann auch auf massiveren Widerstand. Schon Anfang September wollte das Innenministerium von Lorenz Caffier (CDU) prüfen lassen, ob das Plakat verfassungsfeindlich sei. Dem Bürgermeister von Löcknitz im Landkreis Uecker-Randow, Lothar Meistring (Linke), teilte die Polizei jedoch mit, der Straftatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt. Nicht einfach zusehen wollte dann aber der Landkreis. Auch dort war man der Ansicht, das Plakat verletze die Menschenwürde der polnischen Mitbürger und der durchreisenden Polen und stachele zum Hass gegen die polnische Bevölkerungsgruppe an. In Abstimmung mit der Stadt Löcknitz machte sich der Landkreis selbst ans Werk, ließ die Plakate in eigener Regie abhängen und sicherte sie als Beweismittel. Dagegen hatte die NPD beim Verwaltungsgericht Greifswald eine Entscheidung durchsetzen können, wonach die Plakate nicht volksverhetzend seinen. Die Partei hätte demnach die Plakate wieder anbringen dürfen. Doch der Landkreis legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald ein. Am vergangenen Samstag bewertete das OVG die Plakate im Gegensatz zur ersten Instanz als volksverhetzend und gab dem Landkreis recht. Die Behörde setzte die NPD unter Druck: Alle "Polen-Invasion"-Plakate müssten umgehend entfernt werden. "Sonst machen wir das und stellen es der Partei in Rechnung", hatte der parteilose Landrat Volker Böhning am Kreissitz in Pasewalk der dpa gesagt. Die NPD beugte sich und nahm die inkriminierten Plakate selbst ab. Auch der Landkreis Ostvorpommern zog nun nach und erließ am gestrigen Montag in Anklam eine ähnliche Ordnungsverfügung gegen die Plakate. Die Meck-Pomm-Entscheidung wirkte nun auch offenbar inspirierend auf sächsische Behörden. Mit Datum vom gestrigem Montag verschickte nun auch das Landratsamt Görlitz eine Verfügung, wonach die örtliche NPD die Plakate bis heute (Dienstag) um 16 Uhr abzunehmen hat. Ansonsten werde eine "polizeiliche Beseitigungsanordnung" unter "Androhung einer Ersatzvornahme" erlassen. Die späte sächsische Reaktion wird möglicherweise nicht nur auf den Landkreis Görlitz beschränkt bleiben. Nun wolle auch die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen den Sachverhalt prüfen, hieß es am heutigen Dienstag. Das Plakat zeigt über dem Schriftzug "Polen-Invasion stoppen" eine bildliche Darstellung von polnischen Staatsbürgern als schwarze Vögel, die sich "in der Art von Krähen über Geld hermachen", wie es in dem Schreiben des Landratsamtes Görlitz heißt. Dadurch werde der gezeigte Personenkreis "als raffgierig und ohne eigene Leistung sich bereichernd dargestellt". Die "abstoßend wirkende Darstellung" habe zum Ziel, "diese Bevölkerungsgruppe als minderwertig und verachtenswert zu charakterisieren". Den gezeigten Personen werde "ihr Menschsein abgesprochen und sie werden als unterwertig dargestellt". |