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NPD / Vor Gericht
Anklage gegen NPD-Stadtratsmitglied PDF Drucken E-Mail
redok   
02.11.2009
Trier. Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Trier gegen den stellvertretenden Landesvorsitzenden der NPD in Rheinland-Pfalz, Safet Babic, und zwei weitere Neonazis erhoben. Babic sitzt seit der letzten Kommunalwahl im Juni dieses Jahres für die NPD im Trierer Stadtrat.

Während des Wahlkampfes zur Stadtratswahl hatte eine Gruppe von NPD-Aktivisten drei Personen angegriffen, die vermeintlich Plakate der NPD abgerissen hatten. Vier Personen aus der Angreifer-Gruppe konnten kurz darauf vorläufig festgenommen werden, darunter auch Babic.

Gegen drei von ihnen hat nun die Staatsanwaltschaft Trier Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, es sei "hinreichend wahrscheinlich", dass Babic - nachdem er von den beschädigten Plakaten erfahren hatte - "ein Rollkommando zur Ergreifung und Bestrafung der Plakatabreißer zusammenstellte".

Darüber hinaus wird Babic auch noch wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Volksverhetzung angeklagt. Für den Abend des 8. Mai 2009 habe Babic zu einer von ihm so genannten Gedenkveranstaltung auf dem Hauptfriedhof Trier aufgerufen, ohne vorher die zuständige Versammlungsbehörde über die Veranstaltung in Kenntnis gesetzt zu haben. Am folgenden Tag veröffentlichte er auf der Homepage der NPD Trier eine Mitteilung über die Veranstaltung, in der er nach der Bewertung der Staatsanwaltschaft den Holocaust in einer den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllenden Weise verharmloste.

Zu den Vorwürfen haben sich die Beschuldigten nicht geäußert.  Lediglich Babic gab gegenüber der Polizei an, dass er "von seinem Festnahmerecht" habe Gebrauch machen wollen.

Über strafrechtliche Sanktionen hinaus strebt die Staatsanwaltschaft die Einziehung der für den Transport der Angeschuldigten und der weiteren Mittäter benutzten Fahrzeuge sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis eines der Angeschuldigten beziehungsweise die Verhängung eines Fahrverbotes an. Die Ermittlungsbehörde will den Fall vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Trier verhandeln lassen. Anklage zum Landgericht kann laut Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) erhoben werden, wenn der Fall aus Sicht der Staatsanwaltschaft besondere Bedeutung hat. Die besondere Bedeutung kann sich insbesondere aus der Stellung des Beschuldigten im öffentlichen Leben, dem Interesse der Medien und der Öffentlichkeit an der Sache oder dem Bedürfnis an der raschen Klärung einer bedeutsamen Rechtsfrage ergeben.

Wenn Babic zu einer Gefängnisstrafe verurteilt würde, wäre darüber hinaus auch sein Stadtrats-Mandat in Gefahr. Nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung kann der Rat ein Mitglied ausschließen, wenn der Mandatsträger zu einer mehr als dreimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden ist.