| NPD / Vor Gericht | |||
| Rieger-Klage weiter offen |
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| redok | |
| 03.11.2009 | |
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Karlsruhe. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde des verstorbenen stellvertretenden NPD-Vorsitzenden Jürgen Rieger ist weiter offen. Rieger hatte die Verfassungsmäßigkeit des Strafrechts-Paragraphen in Frage gestellt, mit dem die Heß-Demonstrationen der letzten Jahre in Wunsiedel verboten worden waren.
Auf Neonazi-Webseiten war nach dem Tode Riegers bereits spekuliert worden, dass nun wohl keine Entscheidung über Riegers Klage mehr erfolgen würde, weil die Verfassungsbeschwerde einer Einzelperson für gewöhnlich nach dem Tode des Klägers hinfällig werde. Ebenso heißt es in einer heutigen Diese Positionierung wiederum wurde stellenweise als bereits feststehende Tatsache missverstanden, dass eine Hauptsache-Entscheidung gefällt werde. Das Pressereferat des Bundesverfassungsgerichts teilte heute auf Anfrage mit, dass es derzeit über ein weiteres Vorgehen in dem Fall, also über Fortführung oder Einstellung, keine Entscheidung gibt. Damit bleibt die Möglichkeit offen, dass in absehbarer Zeit über die Verfassungsmäßigkeit des Strafrechtsparagraphen 130 Absatz 4 geurteilt wird. Im August hatte das Verfassungsgericht mitgeteilt, dass eine "endgültige Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen durch das Bundesverfassungsgericht" unmittelbar bevorstehe. Über die Rieger-Verfassungsbeschwerde werde "in Kürze eine Entscheidung ergehen", hatte es in dieser Mitteilung geheißen. |