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Neonazis
Heß-Demo in Wunsiedel bleibt verboten PDF Drucken E-Mail
redok   
14.08.2006
Karlsruhe. Die Neonazi-Veranstaltung zum Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im oberfränkischen Wunsiedel bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte heute einen Eilantrag ab, mit dem die bisherigen Verbote außer Kraft gesetzt werden sollten. Die jährliche Wunsiedel-Demonstration war in den vergangenen Jahren zu einem der wichtigsten Aktionstermine der extremen Rechten geworden.

Bereits im vorigen Jahr war die Veranstaltung in Wunsiedel verboten worden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die sofortige Vollziehbarkeit des Verbotes bestätigt, das aufgrund des seit April 2005 geltenden externer Link§130 Abs. 4 StGB ausgesprochen wurde. Damit war allerdings noch nicht in der Hauptsache über die Rechtmäßigkeit dieses Verbots entschieden worden; das BVerfG hatte betont, dass der "Ausgangskonflikt und die dem versammlungsbehördlichen Verbot zu Grunde liegende Strafnorm des § 130 Abs. 4 StGB eine Reihe schwieriger verfassungsrechtlicher Fragen" aufwerfe.

Eine Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Bayreuth ist in dieser Sache bereits gefallen, offen ist noch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) als Berufungsinstanz. Sollte dieser ebenfalls das Verbot der Heß-Veranstaltungen als rechtmäßig bestätigen, bleibt den Neonazis noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht.

In diesem Jahr hatte das Landratsamt Wunsiedel die für den 19. August angemeldete Veranstaltung mit dem Titel "Gedenken an Rudolf Heß" ebenfalls verboten und das Versammlungsverbot für sofort vollziehbar erklärt. Wie im vergangenen Jahr lehnte heute das BVerfG die Aufhebung des Sofortvollzugs ab, mahnte aber indirekt die bayerische Justiz, bald zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu kommen. Es könne davon ausgegangen werden, so das BVerfG, dass der BayVGH "so frühzeitig entscheiden wird, dass eine endgültige Entscheidung vor der schon jetzt für den 18. August 2007 angemeldeten Versammlung ergeht und gegebenenfalls einer verfassungsgerichtlichen Prüfung zugeführt werden kann".

Schon vor Wochen hatten Neonazis in verschiedenen Regionen Demonstrationen am gleichen 19. August angekündigt. In Fulda hat die Stadt eine von "Freien Nationalisten" angekündigte und vom Butzbacher NPD-Funktionär Christian Müller angemeldete Demonstration als Ersatzveranstaltung für die Wunsiedel-Demo verboten; die Neonazis haben inzwischen dagegen beim Verwaltungsgericht Kassel geklagt. Die Thüringer NPD wollte am 19.08. in Jena demonstrieren; ihr Geschäftsführer Patrick Wieschke hatte die Veranstaltung unter dem Motto "Für Meinungsfreiheit" angemeldet. Wie in Fulda wurde die Demo von der Stadt als Ersatzveranstaltung für Wunsiedel verboten.

In München hat externer Linkdie bayerische NPD mit Unterstützung sogenannter "freier Kräfte" am 19.08. eine Demonstration unter ausländerfeindlichen Parolen organisiert ("Völkertrennung"), die die Handschrift des früheren Aktivisten des "Aktionsbüro Süd" und jetzigen NPD-Funktionärs Norman Bordin trägt. Als Redner sind dort angekündigt Lars Käppler, Thorsten Heise, Thomas "Steiner" Wulff und Uwe Meenen. Diese Veranstaltung ist bislang nicht verboten worden; damit dürfte sie für viele Neonazis am ehesten als Ersatz für die ausfallende Wunsiedel-Demo in Frage kommen. Bordin hat dort mittlerweile 1.500 Teilnehmer angemeldet. Am 17. August, dem Heß-Todestag, will Bordin auf dem Münchner Marienplatz eine sogenannte "Mahnwache" zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Heß mit etwa 25 Teilnehmern durchführen, für die unter anderem in der NPD-Zeitung "Deutsche Stimme" geworben wurde. Auch diese Veranstaltung ist bislang nicht verboten worden.


Korrektur vom 14.08.2006, 21:40 Uhr

In einer früheren Version dieses Artikels hatte es geheißen:

Das Bundesverfassungsgericht lehnte heute einen Eilantrag von Christian Worch ab, mit dem die bisherigen Verbote außer Kraft gesetzt werden sollten.

Diese Formulierung beruhte auf einem Bericht der Agentur AP vom heutigen Tag, 15:35 Uhr, in dem Worch mehrfach als Urheber des Eilantrages an das Bundesverfassungsgericht und als Antragsteller auf Zulassung der Berufung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bezeichnet wurde. Tatsächlich ist bereits seit Jahren nicht Christian Worch, sondern Jürgen Rieger Anmelder und Veranstalter der neonazistischen Wunsiedel-Demonstrationen; Rieger ist auch - wie schon im Vorjahr - Urheber der Anträge an die Verwaltungsgerichte und das BVerfG.